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Schummer: Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt wichtige Fortschritte

Archivmeldung vom 16.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Uwe Schummer (2019)
Uwe Schummer (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Uwe Schummer: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen [Bundestag 22.03.2019]" / Eigenes Werk

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer: "Mit dem geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz erreichen wir, dass Angehörige von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Unterhaltspflicht genommen werden."

Schummer weiter: "Das ist eine wichtige Entlastung für die Betroffenen und nimmt den Menschen in Pflegeheimen auch die Sorge, eine finanzielle Belastung für ihre nahen Angehörigen zu sein.

Auch für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzesentwurf wichtige Neuerungen. Das Angebot einer unabhängigen Teilhabeberatung wird über 2022 hinaus verlängert. Zudem soll ein Budget für Ausbildung eingeführt werden. Mit diesem Budget können gerade junge Menschen mit Behinderung auf dem inklusiven Arbeitsmarkt intensiver als bisher begleitet werden. Das hilft den Betroffenen bei der eigenständigen Lebensplanung und ist auch ein Gewinn für Betriebe, die Auszubildende suchen. Mit dem Budget steigen die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen, durch eine betriebliche Ausbildung einen anerkannten Berufsabschluss auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erlangen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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