BAMF stellt Anzeige gegen Integrationskursträger
Archivmeldung vom 22.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat wegen Verdachts der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung Strafanzeige gegen einen Anbieter von Integrationskursen gestellt. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesamtes der "Welt".
Weitere Informationen zu dem Vorgang habe das BAMF "aufgrund der noch laufenden Ermittlungen nicht mitteilen" wollen. Dem Sprecher zufolge hatte das Bundesamt im vergangenen Jahr bei knapp 90 Prozent der Integrationskursträger eine "Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt". Ziel der Kontrollen sei die allgemeine Qualitätssicherung, doch falls das Bundesamt dabei "strafrechtlich relevantes Verhalten wie beispielsweise vorsätzlichen Betrug bei den Abrechnungen" aufdecke, "erstattet es unverzüglich und ausnahmslos Strafanzeige". Dem Sprecher zufolge wird strafrechtlich relevantes Verhalten von Trägern "unabhängig von der Verfolgung durch die Justiz - seitens des Bundesamtes mit dem sofortigen Entzug der Zulassung geahndet".
Dies war im Jahr 2018 sechs Mal der Fall, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, über die die "Welt" berichtet. Zusätzlich zu den sechs entzogenen Zulassungen sei zehn Integrationskursanbietern eine beantragte Folgezulassung ni
cht erteilt worden. Gegen drei Integrationskursträger habe das BAMF 2018 demnach Strafanzeige gestellt, in allen drei Fällen wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung sowie in einem Fall zusätzlich wegen Verdachts der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung, berichtet die Zeitung weiter. Insgesamt hätten im vergangenen Jahr 202.000 Ausländer erstmals an einem Integrationskurs teilgenommen und weitere 109.000 zum wiederholten Male.
Unter den erstmaligen Teilnehmern seien vor allem Syrer (39.000), Afghanen (15.000) Iraker (13.000), Rumänen (12.000), Türken (9000) und Bulgaren (8.000) gewesen. Fast 45.000 der erstmaligen Teilnehmer seien noch nicht alphabetisiert gewesen, weswegen sie besondere Kurse bekamen. Erfolgreich abgeschlossen hätten die Kurse 2018 nur 108.754 Teilnehmer, berichtet die "Welt". Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Integrationskurs wenn ein Sprachtest auf dem Niveau B1 sowie ein Test "Leben in Deutschland" zum Abschluss des Orientierungskurses er folgreich absolviert wird. Alle diese Angaben des Bundesinnenministeriums sind vorläufig, die abschließende Integrationskursgeschäftsstatistik wird voraussichtlich erst im Mai veröffentlicht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur