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Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis

Archivmeldung vom 29.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Das Bundesjustizministerium erwägt offenbar die Entkriminalisierung von Schwarzfahrern. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, prüft das Ressort von Ministerin Katarina Barley (SPD) entsprechende Anregungen aus den Ländern.

Ein Sprecher des Ministeriums sagte der Zeitung, die rechtspolitischen Vorschläge aus den Ländern "sind uns bekannt". Es werde geprüft, ob die neue Bundesregierung sie aufgreife. Demnach würde dann der Tatbestand der "Beförderungserschleichung" aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Schwarzfahrer können ins Gefängnis kommen, wenn sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht bezahlen. Bundesweit verbüßen rund 5000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe, die meisten als verurteilte Schwarzfahrer.

Wie die Zeitung weiter berichtet, liegt dem Bundestag auch ein Gesetzentwurf der Linksfraktion vor, mit dem die strafrechtliche Sanktionierung gekippt werden soll. In dem Entwurf heißt es, falsches Parken sei eine Ordnungswidrigkeit und werde mit 15 bis 25 Euro geahndet. Wer hingegen in Bussen oder Bahnen das Entgelt nicht entrichtet habe, dem drohe eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe - und zusätzlich kassierten die Verkehrsbetriebe noch 60 Euro Bußgeld. Die Sanktionierung durch das Strafrecht sei daher "nicht verhältnismäßig", so die Linke.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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