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Krings: Quick-Freeze-Lösung der Ampel ist Verbrechensaufklärungvermeidung

Archivmeldung vom 18.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Günter Krings (2020), Archivbild
Günter Krings (2020), Archivbild

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesjustizministerium hat die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens eingeleitet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dagegen diese Woche einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings:

"Es ist eine seltsame Ironie auf Kosten vieler Opfer, wenn die Ampel in der Woche, in der sie ihr weichgespültes Sicherheitspaket im Bundestag beschließen will, auch noch den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren in die Ressortabstimmung gibt. Dieser Gesetzentwurf ist tatsächlich ein Verbrechensaufklärungsvermeidungsgesetz, da den Ermittlern die notwendigen IP-Adressen vorenthalten werden. Ein Gesetz über das Einfrieren nicht vorhandener Daten hilft keinem Ermittler und verhöhnt die Opfer. Bei der Ampel geht Täterschutz weiterhin vor Opferschutz.

Anders als die Ampel sind wir als Union in der Lage, einen wirksamen und verfassungskonformen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vorzulegen. Wir haben ihn diese Woche beschlossen und werden ihn im November in den Bundestag einbringen. Mit unserem Gesetzentwurf füllen wir den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung schwerer Straftaten aus. Nicht nur bei im Internet begangenen Straftaten kann die IP-Adresse der zur Tatbegehung genutzten Internetverbindung der einzige vorliegende Ermittlungsansatz zur Identifizierung des unbekannten Täters sein. Wenn diese IP-Adresse mangels Speicherung keinem Anschlussinhaber zugeordnet werden kann, kann die Tat nicht aufgeklärt werden. Ohne Regelung einer Mindestspeicherfrist sind Ermittlungserfolge vom Zufall abhängig.

Für die Ampel war unser fertiger und sofort abstimmungsreifer Gesetzentwurf wohl der aktuelle Anlass, nun auch irgendetwas unter der Überschrift Tataufklärung im Internet zu präsentieren. Aber leider reicht nicht irgendetwas, sondern die Opfer haben Anspruch auf wirksame Ermittlungsinstrumente. Die gibt es nur mit der Union."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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