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De Maizière will Jihadisten bis zu anderthalb Jahre Personalausweis entziehen

Archivmeldung vom 26.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutscher Personalausweis seit dem 1. November 2010 (Muster)
Deutscher Personalausweis seit dem 1. November 2010 (Muster)

Für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten soll es möglich sein, radikalisierten Islamisten den Personalausweis zu entziehen. Nach Ablauf der sechs Monate soll der Entzug des Personalausweises zwei Mal verlängert werden können - jeweils um weitere sechs Monate. So sieht es ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor, der dem rbb Inforadio vorliegt.

Auf diese Weise will das Bundesinnenministerium verhindern, dass radikalisierte Islamisten von Deutschland nach Syrien oder Irak ausreisen und sich als Kämpfer der Terrororganisation "Islamischer Staat" anschließen können.

Um sich in Deutschland dennoch ausweisen zu können, sollen die Terror-Verdächtigen ein Ersatz-Dokument bekommen, das jedoch einen Ausreise-Sperrvermerk enthalten und außerhalb Deutschlands nicht gültig sein soll.

Eine Kennzeichnung des Personalausweises als Alternative lehnt das Innenministerium ab: "Das nachträgliche Aufbringen eines permanenten manipulationssicheren Ausreisesperrvermerks auf bereits ausgegebene Personalausweise ist technisch nicht möglich", heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.

Die Ausstellung eines Ersatzdokuments soll nicht kostenlos sein: geplant ist, die Betroffenen mit einer Verwaltungsgebühr von ca. zehn Euro zur Kasse zu bitten - jede Verlängerung soll sechs Euro kosten. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, die Unterbindung der Reisebewegungen sei im Zusammenhang mit dem jihadistischen Terrorismus "von herausragender Bedeutung".

Sowohl im Inland als auch für deutsche Einrichtungen und Interessen im Ausland - speziell in islamisch geprägten Staaten - bestehe auf Grund der weltweiten Ereignisse "eine hohe abstrakte Gefährdung" durch den islamistischen jihadistischen Terrorismus.

Diese Gefährdung könne sich "jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimension und Intensität realisieren". Die Reisen von radikalisierten Islamisten nach Syrien oder den Irak seien dabei ein "zentrales Problem".

Eine "besondere Gefahr" gehe dabei von "Rückkehrern mit Kampferfahrung und Kontakt zu jihadistischen Gruppen" aus, heißt es im Gesetzentwurf.

Die Kosten für die Umsetzung der Pläne werden vom Bundesinnenministerium mit 400.000 Euro veranschlagt.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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