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Noch kein Schnüffelschutz für Angestellte

Archivmeldung vom 16.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Arbeitnehmer-Datenschutz wird erst nach der Bundestagswahl umfassend geregelt. Nach einem Spitzengespräch in Berlin schloss Innenminister Wolfgang Schäuble eine Regelung in dieser Legislaturperiode aus.

Alle Teilnehmer des Treffens seien sich einig gewesen, dass ein solches Gesetz nicht innerhalb weniger Wochen erstellt werden könne, sagte Schäuble heute in Berlin. Man habe sich aber darauf verständigt, bereits jetzt mit der Arbeit zu beginnen, damit die künftige Bundesregierung auf die Vorarbeiten zurückgreifen könne.

Nach den Datenaffären bei Bahn und Telekom war der Ruf nach einem Verbot des Ausspähens von Arbeitnehmern lauter geworden. Schäuble hatte sich zwar gegen ein solches Verbot ausgesprochen, schloss aber strengere Regeln für mehr Datenschutz nicht aus. Zu den Teilnehmern des Gesprächs gehörten unter anderen der neue Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), der DGB-Vorsitzende Michael Sommer und Reinhard Göhner vom Arbeitgeberverband.

Schäuble sagte nach dem Gespräch, man wolle die ohnehin geplante Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes - die dem Datenhandel einen Riegel vorschieben soll - um eine Klarstellung ergänzen, wonach diese Regelung auch für die Daten von abhängig Beschäftigten gelte.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Gewerkschaft Verdi forderten dagegen ein generelles Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern. Bestimmte Ausnahmen sollten aber zugelassen werden. «Dann ist der Rechtsbereich übersichtlich», sagte Verdi-Chef Frank Bsirske in der ARD. «Für Ausnahmefälle muss es klare Bedingungen geben», sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer im RBB. Das Gesetz müsse klarstellen, was der Arbeitgeber auf gar keinen Fall dürfe.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte im Bayerischen Rundfunk verschärfte Sanktionen in einem neuen Gesetz. Es dürfe in Zukunft nicht mehr so weit kommen wie bei der Bespitzelung der Mitarbeiter durch die Bahn. Schaar warf der Bundesregierung vor, dieses Thema aus Rücksicht auf die Wirtschaft zu zögerlich angegangen zu sein. «Jetzt zeigt sich aber, dass das ein Fehler war.»

Schäuble machte dagegen neuere Techniken dafür verantwortlich, dass das Thema jetzt ansteht. «Der Fortschritt in der Datentechnik der letzten Jahre hat ganz wesentlich dazu geführt, dass Untersuchungen zur Korruptionsbekämpfung heute zu Problemen führen, die es früher gar nicht gab.» Der Kampf gegen Korruption dürfe jetzt aber auch nicht völlig diskreditiert werden, sagte der Minister.

Im Einzelnen forderte Schaar besonderen Schutz von Bewerberdaten bei Einstellungstests und eine generell eine Zweckbindung von Daten. «Daten, die für bestimmte Zwecke im Arbeitsverhältnis erhoben worden sind, dürfen nur für diese Zwecke und nicht beispielsweise auch zu Überwachungszwecken verwendet werden», forderte er im RBB.

Die Arbeitgeber halten die bestehenden Vorschriften im Grundsatz für ausreichend. Überprüft werden solle aber der konzerninterne Austausch von Personaldaten, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, im SWR. Der FDP-Innenexperte Max Stadler sprach sich dagegen für ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer aus. «Da wir jetzt laufend überrascht wurden, in renommierten Unternehmen noch dazu, ist der Gesetzgeber am Zug», sagte Stadler im NDR.

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