Grüne wollen gemeinnützige Wohnungswirtschaft finanziell fördern
Archivmeldung vom 19.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttDamit Geringverdiener und Familien nicht aus Innenstädten verdrängt werden, wollen die Grünen die gemeinnützige Wohnungswirtschaft wiederbeleben. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.
Demnach soll Wohnungsunternehmen unter anderem die Körperschafts-, Gewerbe- und Grund- und Grunderwerbssteuern erlassen werden, wenn sie dauerhaft günstige Wohnungen für Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen schaffen. "Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Die Bundesregierung verschläft diese große Aufgabe", sagte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, der Zeitung.
Von einst 3,3 Millionen Sozialwohnungen seien heute nur 1,5 Millionen übrig, der Schwund halte an.
"Es braucht eine Gemeinnützigkeit, die wieder dauerhaft sozial gebundenen Wohnraum schafft", so die Grünen-Politikerin weiter. 1990 wurde die staatliche Förderung gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in Deutschland abgeschafft. Der Grund: Korruption und Millionenschulden bei der gewerkschaftseigenen Wohnungsgesellschaft "Neue Heimat".
Die Grünen wollen die Wohnungsgemeinnützigkeit nun wiederbeleben. Wohnungsunternehmen, die eine dauerhafte Sozialbindung akzeptieren, würden Steuervergünstigungen und einen Investitionszuschuss von 20 Prozent auf Baukosten zugesichert, heißt es in dem Entwurf. Vermietet werden dürfe nur an natürliche Personen unter einer bestimmten Einkommensgrenze - und zu Mieten der ortsüblichen Vergleichsmiete. Als förderwürdig gälten nur Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt, heißt es in dem Entwurf weiter. Kosten: drei Milliarden Euro jährlich. "90 Prozent der Gelder für die Investitionszulagen kommen vom Bund, und nur zehn Prozent von Seiten der Länder. Die Länder und Kommunen profitieren von dem Gesetz", sagte Christian Kühn, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Damit kein neuer Wohnungsfilz entstehe, seien Kontrollfunktionen wie Mietermitsprache, die Evaluation durch das Bundesfinanzministerium und regelmäßige Berichtspflichten vorgesehen, so der Grünen-Politiker.
Quelle: dts Nachrichtenagentur