Bundeswahlleiter erwägt "Wahlberichtsverbot"
Archivmeldung vom 10.06.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttBundeswahlleiter Dieter Sarreither hat die Politik dazu aufgerufen, ein "Wahlberichtsverbot" wie in Frankreich zu prüfen. Dort ist es nicht nur wie in Deutschland verboten, Ergebnisse von Nachwahlbefragungen vor Schließen der Wahllokale zu veröffentlichen, auch über den Wahlkampf selbst und die Kandidaten darf 24 Stunden lang nicht berichtet werden.
Angesichts von "Fake-News" laute die Frage, inwieweit diese neue Möglichkeit der Beeinflussung zu weiteren gesetzlichen Schritten führen müsse, sagte Sarreither der "Welt am Sonntag". "Ich schließe nicht aus, dass dieser Sachverhalt von der Politik und den Medien diskutiert wird. Wahlwerbung vor Wahllokalen ist ja auch verboten." Darüber hinaus hat der Bundeswahlleiter eine Task Force eingerichtet, die sämtliche Gefahren von Cyberattacken auf den Ablauf der Wahlen erkunden und notfalls abwehren soll.
"Die Experten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüfen unsere Datennetze und suchen nach Schwachstellen. Gleichzeitig führen sie Angriffstests durch, versuchen beispielsweise mit Massenangriffen unsere Internetseite lahmzulegen - und sie versuchen einzubrechen." Am Samstagvormittag vor dem Wahlsonntag werde eine Generalprobe stattfinden. "Die rund 150 Leute von uns sitzen dann alle in Berlin und Wiesbaden an ihren Plätzen. Darüber hinaus schützen wir uns nicht nur digital sondern auch physisch durch Wachpersonal", so Sarreither gegenüber der "Welt am Sonntag".
Quelle: dts Nachrichtenagentur