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In Rassismus-Skandal verwickelter Offiziersanwärter wurde nicht strafversetzt

Archivmeldung vom 16.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Bundeswehrausbilder, der in einem Video einen Wehrdienstleistenden zum Schießen auf «Afroamerikaner» aufforderte, wurde, anders als bisher von der Bundeswehr behauptet, nicht wegen des Vorfalls versetzt.

Grund für die reguläre Versetzung des Fahnenjunkers war vielmehr das Ende seines Praktikums an der betroffenen Feldwebel-Schmid-Kaserne im schleswig-holsteinischen Rendsburg, so Oberstleutnant Peter Paluch, Kommandeur der Kaserne, zu stern.de.

Der betreffende Fahnenjunker sei lediglich von Juli bis September 2006 in Rendsburg tätig gewesen, so Paluch. Während dieses dreimonatigen Aufenthaltes in Rendsburg habe der Offiziersanwärter erstmals die Ausbildung von Grundwehrdienstleistenden geleitet. In dieser Zeit habe der Anfang 20-Jährige, so Paluch, trotz seiner Unerfahrenheit gute Arbeit abgeliefert und sei nicht negativ aufgefallen.

Im September sei der Fahnenjunker, zusammen mit dem Soldat, der das Video gefilmt hat, zurück an die Führungsstreitkräfteschule Feldafing in Bayern versetzt worden. Ein Sprecher des Presse- und Informationszentrums der Streitkräftebasis (SKB) bestätigte dies stern.de. Beide Ausbilder waren von Feldafing für drei Monate nach Rendsburg abkommandiert gewesen und im September nach Feldafing zurückgekehrt. Die Soldaten seien inzwischen aber wieder versetzt worden. Ob dies etwas mit dem Video zu tun hat, wollte der Sprecher nicht kommentieren.

Seit das Video im Januar bekannt wurde, wird gegen beide Männer ermittelt, so ein Sprechers des Bundesverteidigungsministeriums zu stern.de. Vorstellbar seien sowohl disziplinarrechtliche Strafen wie auch dienstrechtliche Maßnahmen, sagte der Sprecher. Die rechtliche Bewertung sei allerdings noch nicht abgeschlossen, da die unter Umständen drohenden Strafen "einschneidend" seien. Es sei aber ein schwerwiegender Fall eines Fehlverhaltens in der Ausbildung.

Quelle: Pressemitteilung stern.de

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