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Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Eilantrag ab

Archivmeldung vom 27.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots abgelehnt. Eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache sei unbegründet, da sich die Entscheidungen "im fachgerichtlichen Wertungsrahmen hielten", hieß es zur Begründung.

Es sei nicht erkennbar, dass die Fachgerichte den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verkannt hätten, so das Bundesverfassungsgericht weiter. Die NPD hatte beim ZDF einen Wahlwerbespot für die Europawahl eingereicht, der vom Sender abgelehnt worden war, weil dieser den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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