Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Seehofer erwägt Schutz der Fünfprozentklausel im Grundgesetz

Seehofer erwägt Schutz der Fünfprozentklausel im Grundgesetz

Archivmeldung vom 17.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Horst Seehofer
Horst Seehofer

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

CSU-Chef Horst Seehofer will die Fünfprozentklausel für die Bundestagswahl vor dem Zugriff des Bundesverfassungsgerichts schützen. "Für den Fall, dass bei der Europawahl viele Splitterparteien ins Parlament kommen, müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Fünfprozenthürde bei den Bundestagswahlen absichern können", sagte Seehofer dem Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Also das Grundgesetz ändern? "Man sollte das dann tun." Anhänger findet die Idee vor allem unter den Innen- und Rechtspolitikern der Union. Sie befürchten, das Verfassungsgericht könnte bei nächster Gelegenheit auch die Sperrklausel für die Bundestagswahl kippen. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht die Dreiprozenthürde bei der Europawahl für ungültig erklärt.

Künast schließt sich Kritik an Bundesverfassungsgericht an

Nach Unionsfraktionsfraktionschef Volker Kauder hat auch die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), das Bundesverfassungsgericht attackiert. "Bei der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt man sich schon staunend die Frage, wo eigentlich Politik aufhört und Rechtsprechung beginnt", sagte sie der "Welt". 

Die von Karlsruhe gekippte Drei-Prozent-Klausel für die Europawahl habe ihren Sinn auch in den wachsenden Kompetenzen des Europäischen Parlaments gehabt. "Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht beachtet", kritisierte sie. Außerdem werde im Verfahren um die Praxis der Europäischen Zentralbank, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen, offenkundig die Auffassung des Bundestages ignoriert.

"Viele Abgeordnete stehen staunend davor und fragen sich, wo dieses Verfahren enden könnte", sagte Künast. Zuvor hatte Kauder das Bundesverfassungsgericht ermahnt, mehr Rücksicht auf die Politik zu nehmen. "Ich beobachte mit Sorge, ob das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der richterlichen Selbstbeschränkung noch den genügenden Stellenwert beimisst", sagte der CDU-Politiker der "Welt am Sonntag". "Das Parlament als unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan muss seinen politischen Gestaltungsspielraum behalten."

Kauder wörtlich: "Ich bitte hier um mehr Rücksichtnahme." In einigen Urteilen, auch in der jüngsten Entscheidung zur Europawahl, habe Karlsruhe der Politik nicht mehr genügend Raum zur freien politischen Gestaltung gelassen, kritisierte Kauder. Für kommenden Dienstag wird das Urteil Karlsruhes zum Euro-Rettungsschirm ESM mit Spannung erwartet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte puma in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige