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„Diskriminierungs-Beauftragte“ Ataman fordert Unschulds-Beweis

Archivmeldung vom 20.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ferda Ataman (2022)
Ferda Ataman (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Neues von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung Ferda Ataman: Diese will künftig eine Art Umkehr der Beweislast, wenn sich irgendjemand im Sinne des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) im weitesten Sinne benachteiligt fühlt. Ab sofort soll nämlich bereits das subjektive Empfinden ausreichen, um eine Klage zu begründen. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: " In einem am Dienstag vorgelegten Grundlagenpapier forderte Ataman eine Reform des AGG. Darin heißt es wörtlich: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden – das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“ Was eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ sein soll, wird natürlich nicht weiter definiert.

Förderung reiner Verdächtigungen

Alles soll möglichst schwammig und faktenfern bleiben, damit die große Erzählung aufrechterhalten bleibt vom angeblichen strukturellen Rassismus, vom reaktionären Deutschland, in dem Minderheiten permanent und am laufenden Band diskriminiert werden. Zum Beispiel Ausländer bei der Wohnungssuche, jugendliche Migranten durchs Ordnungsamt, Andersgläubige durch Kirchen – nicht aber Moscheen, versteht sich – oder Schwarze beim Einlass in Discotheken.

Verstoß gegen Rechtsgrundsätze

Nichts davon stimmt objektiv mit der Realität überein. Doch wenn künftig vermeintliche Opfer aufgrund ihres Bauchgefühls klagen, soll dennoch – nach den Vorstellungen Atamans – der beschuldigte „Täter“ – Arbeitgeber, Vermieter, Behörde – nachweisen müssen, dass es anders war. Künftig sollen außerdem auch Klagen gegen staatliche Organe, nicht mehr nur privatwirtschaftliche Vertragspartner, auf Basis des AGG zugelassen sein. Kritiker monieren, dass Atamans Vorstoß eine einschneidende Untergrabung des Rechtsfriedens darstellen würde.

Irre Forderungen

Außerdem wäre die vorgeschlagene Reform ein Eldorado für Abmahnung- und Schadenersatzanwälte, die künftig noch substanzlosere Klagen einreichen werden können. Ganz in deren Sinne ist auch Atamans ebenfalls geäußerte Forderung, die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem AGG von bislang zwei Monaten auf volle 12 Monate zu versechsfachen.

Der vom aufgeblähten tiefen Linksstaat installierte Moloch von „Beauftragten“, Sonderbehörden und Fahndungsbediensteten zur Bekämpfung von angeblich überall anzutreffendem Rassismus, Sexismus, Diskriminierungen, rechter Gewalt, Antifeminismus, Trans- und Queerfeindlichkeit oder Islamophobie zeigt Wirkung: Je mehr diese ideologische Bürokratie wuchert, umso zahlreicher sind die angeblichen Missstände.

Meldestellen fördern Denunziantentum

Dazu tragen auch die wie Pilze aus dem Boden schießenden anonymen „Meldestellen“ für Denunzianten bei. Da dies aber offensichtlich noch nicht reicht, tun Funktionäre auf künstlichen Versorgungsposten wie Ataman alles, um die Fallzahlen künstlich zu erhöhen und damit ihre eigene Daseinsberechtigung zu unterstreichen. Vor allem diesem Zweck dient ihr neues Grundlagenpapier nach der Devise „schuldig bei Verdacht“."

Quelle: AUF1.info

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