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Verfassungsschutzchef weist Kritik an Verbotsverfahren von "Combat 18" zurück

Archivmeldung vom 24.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Haldenwang (2018)
Thomas Haldenwang (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, weist die Kritik der Opposition zurück, das Verbot des rechtsextremistischen neonazistischen Verein "Combat 18" sei zu spät ergangen.

"Das Bundesinnenministerium ist eingeschritten, als deutlich wurde, dass die Gruppe innerhalb der rechtsextremen Szene großes Gewicht hat und klar war, das gehandelt werden muss", sagte Haldenwang der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Es sei immer eine Frage der Opportunität, inwiefern man gegen solche Vereine vorgehe, so der Verfassungsschutzpräsident.

"Seit der Gründung war uns wichtig, den Verein und seine Mitglieder unter enger Beobachtung zu haben. Wir hatten die Bewegung stets auf dem Schirm. In der Vergangenheit schien keine unmittelbare Gefahr von dieser Gruppe auszugehen", so der Verfassungsschutzchef weiter. Daher habe auch manches dafür gesprochen, nicht einzuschreiten, sagte Haldenwang. Am Donnerstag hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer den Verein "Combat 18 Deutschland" verboten. Es gebe einen Hinweis darauf, dass ein führendes Mitglied der Gruppe in Kontakt zu Stephan E., dem mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gestanden habe, berichtet die Zeitung. Im Internet gebe es ein Foto, welches beide Männer zusammen zeigt. Es soll aus dem Jahr 2002 stammen. Nach dem Mord an Lübcke hätten die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern sämtliche Erkenntnisse zu diesem Verein zusammengetragen, so der BfV-Präsident. Allerdings hätten Rechtsexperten dazu geraten, Sorgfalt vor Schnelligkeit walten zu lassen, damit das Verbot juristisch fundiert sei. "Das haben wir inzwischen erreicht", sagte Haldenwang.

Er wies auf das Gefährdungspotenzial hin. "Wir hatten es nie mit einer zahlenmäßig sehr großen Organisation zu tun, die aber von der Ideologie her sehr gefestigt war. Die Gruppe bekannte sich eindeutig zu Adolf Hitler, war gekennzeichnet durch nationalsozialistisches Gedankengut und Antisemitismus", so der Verfassungsschutzchef weiter. Außerdem habe "Combat 18 Deutschland" eine wichtige Rolle bei der Verbreitung dieses Gedankenguts gespielt, vor allem durch die Produktion von Musik und die Veranstaltung von Konzerten mit unterschiedlichen Bands aus dem rechtsextremistischen Spektrum. Nach dem Verbot sei es wichtig, Nachfolgeaktivitäten zu unterbinden. "Wir werden da sehr genau hinschauen und wenn wir so etwas feststellen, entschieden dagegen einschreiten." Wichtig sei vor allem, ein Signal in die Szene zu senden, das dass der Staat energisch gegen rechtsextremistische Gruppierungen vorgehe. "Die Sicherheitsbehörden kennen kein Pardon und das ist vorbildgebend für weitere Maßnahmen", sagte Haldenwang der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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