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Debatte um Grundrechte-Einschränkung: Ethikrat-Chef stimmt Schäuble zu

Archivmeldung vom 28.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aus gesundheitlichen Gründen "mußten" leider fast auf dem gesamten Planeten Erde alle Menschenrechte abgeschaft werden... (Symbolbild)
Aus gesundheitlichen Gründen "mußten" leider fast auf dem gesamten Planeten Erde alle Menschenrechte abgeschaft werden... (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, hat die Warnung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßt, der Schutz von Leben rechtfertige nicht alles. "Wir dürfen Lebenslänge nicht grundsätzlich über Lebensqualität stellen", sagte Dabrock dem "Handelsblatt".

Der Ethikrat und viele andere hätten in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass dem Schutz des menschlichen Lebens nicht alles untergeordnet werden dürfe. "Wenn der protokollarisch zweite Mann im Staat diese Aussage macht, dann erhält diese auch eine staatstragende Bedeutung", so der Ethikrat-Chef weiter.

Schäuble hatte im "Tagesspiegel" darauf hingewiesen, dass der Schutz von Leben nicht über allen anderen Grundrechten stehe. "Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig", sagte Schäuble. Staatsrechtler fordern ebenfalls eine Abwägung: "Bei allen Maßnahmen müssen auch die Leistungsfähigkeit des Staates, auf die wir für Freiheit und Gesundheit gleichermaßen angewiesen sind, und die Grenzen dieser Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden", sagte die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff dem "Handelsblatt".

In einer "so komplexen Gemengelage" könne die Politik einen "großen Einschätzungsspielraum beanspruchen". Es gebe unter den Grundrechten, abgesehen von der abwägungsfest gewährleisteten Menschenwürde, keine "lexikalische Rangordnung" derart, dass eines sich ohne Einschränkung durchsetzte, so die frühere Verfassungsrichterin weiter. "Das Bundesverfassungsgericht hat zwar das Leben als einen `Höchstwert` bezeichnet, aber das bedeutet nicht, dass hinter dem Schutz von Leben und Gesundheit prinzipiell alles andere beliebig weit zurückzustehen hätte", sagte Lübbe-Wolff dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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