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Jede dritte Hartz-IV-Sanktion trifft Familien

Archivmeldung vom 24.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de

Fast ein Drittel aller Hartz-IV-Sanktionen trifft Familien mit Kindern. Rund 954.000 Bescheide, die Leistungsansprüche kürzen, wurden zwischen Oktober 2016 und September 2017 verhängt, darunter gingen 310.000 an Haushalte mit Kindern. Davon betrifft ein weiteres Drittel Haushalte mit nur einem alleinerziehenden Elternteil. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Linken-Parteichefin Katja Kipping hervor, über die der "Spiegel" berichtet.

Sanktionen verhängte die BA vor allem dann, wenn Hartz-IV-Beziehende Termine verpassten. Auch die Ablehnung eines Jobs oder ein Mangel an Bewerbungen kann zu Sanktionen führen.

"Jede Sanktion bedeutet, dass die eh schon karge Hartz-IV-Leistung gekürzt wird", sagt Kipping. "Es steht den betroffenen Familien also noch weniger als der Armutssatz bei Hartz IV zur Verfügung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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