Koalition will Gesetz zur Bekämpfung von Immobilienblasen entschärfen
Archivmeldung vom 21.03.2017
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Freigeschaltet durch André OttUnion und SPD haben sich darauf verständigt, ein Gesetz zur Bekämpfung von Immobilienblasen zu entschärfen. Das berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Finanzpolitiker der Koalition. Das Vorhaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sah vor, dass die Finanzaufsicht Bafin Obergrenzen für Immobilienkredite festlegen darf, sollte die Finanzstabilität durch Übertreibungen gefährdet sein. Nach Protesten von Banken und der Immobilienbranche wollen Union und SPD die Obergrenzen für Kredite gegenüber Schäubles Entwurf nun senken.
"Mit dieser Regelung erreichen wir, dass Familien die niedrigen Zinsen auch weiterhin nutzen können, um Wohneigentum zu bilden", sagte Antje Tillmann (CDU), finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, dem "Handelsblatt". SPD-Finanzexperte Manfred Zöllmer sprach von einem "Kompromiss mit Augenmaß": "Auf der einen Seite wird die Finanzstabilität weiter gestärkt, in dem die Bafin bei einer drohenden Überhitzung der Immobilienmärkte gezielt eingreifen kann", sagte er.
"Auf der anderen Seite fällt eine Vielzahl von insbesondere kleineren Immobilienkrediten nicht unter die möglichen Beschränkungen." Die Finanzpolitiker verständigten sich darauf, dass es statt ursprünglich geplanter vier Instrumente nur zwei geben soll: Die Bafin könnte bei einer drohenden Immobilienblase eine Obergrenze für die Darlehenshöhe bezogen auf den Immobilienwert festlegen und eine Vorgabe für den Zeitraum machen, innerhalb dessen der Kredit getilgt werden muss.
Schäuble hatte noch zwei weitere Instrumente vorgesehen: eine Grenze für das Verhältnis zwischen Schuldendienst und Einkommen des Kreditnehmer und eine Obergrenze für die Gesamtverschuldung. Beide entfallen nun, schreibt das "Handelsblatt". Und auch die verbleibenden Hürden im Gesetz werden gesenkt.
So haben sich Union und SPD auf eine Bagatellgrenze verständigt. Darlehen bis zu 50.000 Euro sollen gar nicht erfasst werden. Darlehen bis 200.000 Euro bleiben ausgenommen, wenn der Beleihungswert unter 80 Prozent liegt. Bis 400.000 Euro gilt eine Ausnahme bei einem Beleihungswert von 60 Prozent. Beim Beleihungswert wird berechnet, welcher Preis beim Verkauf einer Immobilie vermutlich zu erzielen ist, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen oder Spekulation.
Quelle: dts Nachrichtenagentur