DGB: Gesetzentwurf gegen Missbrauch von Leiharbeit muss endlich ins parlamentarische Verfahren
Archivmeldung vom 09.03.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lässt im Kampf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nicht locker. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums muss endlich in die Ressortabstimmung und ohne weitere Schredderei ins parlamentarische Verfahren." Der Gesetzgeber dürfe nicht weiter zusehen, wie der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen ausufere. "Das ist sozialer Sprengstoff."
Buntenbach betonte, die extrem hohe Zahl von Leiharbeitern zeige, wie dringend der Gesetzgeber intervenieren müsse. "Niemand kann ernsthaft behaupten, dass so viele Produktionsspitzen abgefangen werden müssen, dass fast eine Million Menschen damit beschäftigt sind." Der Vorteil für die Unternehmen sei, dass Leiharbeit oft fast ein Drittel billiger sei als reguläre Beschäftigung. "Aber für Arbeitnehmer, insbesondere Leiharbeiter, ist das ein Nachteil. Außerdem ist die Beschäftigung meist nur kurzfristig und fällt nicht unter die Mitbestimmung des Betriebsrates im Einsatzbetrieb."
Die Gewerkschafterin forderte zudem "dringend mehr Kontrollen, um den Niedriglohnsumpf trocken zu legen". Laut Buntenbach fehlen zudem genaue Kriterien für die Kontrollbehörden, die klar machen, wann ein Missbrauch von Werkverträgen vorliegt. "Das hätte ich mir im Gesetzentwurf gewünscht. Die entsprechenden Regeln sind aber nach der Intervention der Arbeitgeber, des Wirtschaftsflügels der CDU und der CSU deutlich entschärft worden."
Buntenbach verlangte ferner, Flüchtlinge dürften nicht in prekäre Beschäftigungsverhältnisse abgedrängt werden. Für sie müssten auf jeden Fall der Mindestlohn und die anderen tarifvertraglichen Standards eins zu eins gelten. "Sie dürfen nicht zur Dumping-Masse gemacht werden. Das muss auch die Bundesregierung sicherstellen und in Integrationsmaßnahmen investieren."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)