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Pflegereform: Strafzahlungen für langsame Kassen

Archivmeldung vom 25.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Pflegekassen, die länger als fünf Wochen für eine Entscheidung über Pflegeleistungen brauchen, müssen künftig Strafe zahlen. "Nach Fristablauf" müsse die Kasse "für jeden Tag Verzögerung zehn Euro an den Antragsteller zahlen", heißt es im Gesetzentwurf zur Pflegereform, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Der Gesetzentwurf sieht auch einen "Verhaltenskodex"  für Pflegefachkräfte, Ärzte und andere Mitarbeiter der Medizinischen Dienste der Kassen vor. Er verpflichtet sie "zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den Versicherten und deren Angehörigen".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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