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Mehr Lebendspenden von Organen sollen Wartezeiten verkürzen

Archivmeldung vom 26.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).
Organspende: Hoch umstritten da Körperteile bei lebendigem Leib entnommen werden (Hirntot ist nicht Tot).

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die langen Wartezeiten für Organspenden erreichen den Bundestag: Der Gesundheitsausschuss debattiert am Mittwoch auch über verbesserte Möglichkeiten für Lebendspenden von Organen. Die Ökonomen Dorothea Kübler und Axel Ockenfels schlügen den Politikern vor, Lebendspenden zu erleichtern, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" unter Berufung auf eine Stellungnahme an die Gesundheitspolitiker.

"Wenn nicht gerichtete altruistische Spenden erlaubt sowie Nierentauschprogramme mit registrierten Empfänger-Spender-Paaren etabliert sind, können sich durch solche Ketten viele zusätzliche Transplantationsmöglichkeiten ergeben, wie Forschung und Praxis zeigen", schreiben die Ökonomen in der Stellungnahme. Nieren oder Teile der Leber können auch von lebenden Menschen gespendet werden - und das geschieht in Deutschland viel seltener als in anderen Ländern. In Deutschland sind sogenannte Überkreuzspenden verboten. Der Vorschlag der Ökonomen geht in die Richtung der FDP-Bundestagsfraktion um den Vorsitzenden Christian Lindner, die auf mehr Lebendspenden drängen. In einem Antrag für den Gesundheitsausschuss am Mittwoch schlägt die FDP vor, die Überkreuzspende zweier Paare und eine anonyme Lebendspende in einen Organpool zu gestatten.

Im Jahr 2017 standen in Deutschland etwa 10.000 Personen auf der Warteliste, während es fast 3.000 Organspenden von 797 gestorbenen Menschen sowie 618 Transplantationen von Lebendspendern gab. Bisher dürfen Mediziner die Organspende von einem lebenden Menschen nur ermöglichen, wenn sich Spender und Empfänger offenkundig sehr nahestehen. Deshalb kommen vor allem Ehepartner und Verwandte in Betracht. Doch sie seien nicht immer geeignet. In 40 Prozent der Fälle passe die Niere aufgrund von Blutgruppen- oder Gewebeunverträglichkeiten nicht zum Empfänger, schreiben Kübler und Ockenfels in der Stellungnahme, über die die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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