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Mitglieder der GRÜNEN fordern Ablehnung eines Immunitäsnachweises

Archivmeldung vom 11.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Annalise Batista auf Pixabay

"Eine Gruppe von Mitgliedern der GRÜNEN, darunter mehrere Ärzte, rufen in einem offenen Brief ihren Bundesvorstand und den Bundestag dazu auf, die neuesten Pläne von Gesundheitsminister Spahn abzulehnen." Dies zitiert der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin aus einem Schreiben von Dr. med. Heinz Gärber aus Ingolstadt.

Weiter zitiert Tolzin: "In dem Text vom 10. Mai 2020, auf dem Briefpapier von Dr. med. Heinz Gärber aus Ingolstadt, der mich über ein Mitglied der Gruppe erreichte, heißt es wörtlich:

Liebe Parteifreund*innen

Mit Sorge wende ich mich gemeinsam mit weiteren Unterzeichner*innen der GRÜNEN-Basis an Euch. Der am 29. April vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines „zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hat in den letzten Tagen die Gemüter erregt. Zurecht, wie wir meinen! Unter dem wenig aufregendem Thema der Einführung eines „Immunitätsnachweis“ verbarg sich ein Angriff auf die Grundrechte derer, die diesen nicht erbringen können.

Nun ist aufgrund des öffentlichen Protests dieser Passus gestrichen worden - für die entsprechenden Stellungnahmen aus Euren Reihen möchten wir auch Danke sagen! Dennoch denken wir, dass wir hier weiter sehr aufmerksam bleiben sollten, weil wir dieses Thema noch nicht abgeschlossen, sondern nur verschoben sehen.Wie Euch bekannt ist, sollte im § 28 des IfSG folgender Absatz eingefügt werden:„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzesoder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.

Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“ (Markierung durch mich) Im Falle einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (wie auch immer die definiert werden sollte!) sollte die Teilhabe an gesellschaftlichen, sozialen oder beruflichen Aktivitäten für den Einzelnen abhängig gemacht werden von:1. Der schicksalshaften Erkrankung und dem Nachweis möglicherweise gebildeter Antikörper2. Einer nachzuweisenden Impfung Wir bitten Euch sehr eindringlich, dieses in dem Gesetzentwurf intendierte Einreißen von Grundpfeilern unserer demokratischen Grundordnung zu verhindern, sollte es in den nächsten Wochen oder Monaten erneut versucht werden!

Begründung: STAND DER WISSENSCHAFT

Die folgenreiche Gesetzesänderung wird zu einem Zeitpunkt vorgeschlagen,

  • an dem sich zunehmend die anfangs befürchtete Gefährlichkeit (zum Glück!) nicht als realistisch erweist
  • die Impfstoffentwicklung noch bei weitem nicht abgeschlossen ist. Der Minister Spahn verkündete aktuell selbst Skepsis, ob wir bald über einen Impfstoff verfügen werden (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112554/Politik-daempft-Erwartungen-bei-Impfstoffentwicklung?rt=8888a651314fe22b19540ca4f5126042)
  • es demnach noch praktisch keine validen Erkenntnisse über die Wirkung und Sicherheit des potenziellen Impfstoffs gibt.

Der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft ist, dass wir im Falle der CoVid-19-Infektion weder über einen Impfschutz noch über die Ausbildung einer spezifischen Immunität (die sich durch Antikörper nachweisen lässt) irgend etwas aussagen können. Die Impfstoffentwicklung ist zwar auf Hochtouren, aber es gibt weder irgendwelche Erkenntnisse über die Wirkung noch solche über potenzielle Risiken. Aufgrund der partiellen Aufhebung der Zulassungsregularien und Ermöglichung einer schnelleren Zulassung eines Impfstoffs im sog. „fast-track-Verfahren“ sehen wir die Risiken sogar deutlich höher.Die aktuellen Forschungsergebnisse über SARS-CoV-2 lassen vermuten, dass die sog. „Durchseuchung“ der Bevölkerung eher gering ausfallen wird. Bei insgesamt häufigem milden Verlauf bilden die Betroffenen offensichtlich relativ häufig wenig oder keine potenziell schützende Antikörper. Selbst innerhalb von Familien mit sehr engem Kontakt ist die Übertragung des Virus eher gering. Dies lässt sich sowohl aus den Daten der Heinsberg-Studie als auch aus eigenen Erfahrungen mit einem spezifischem Schnelltest auf SARS-CoV-2 ableiten. Der Anteil von Antikörper-positiven Menschen liegt in meiner eigenen Probanden-Kohorte von ca. 300 Personen lediglich bei 4,7%. Erweiterte Daten mit ca. 1500 Getesteten findet Ihr unter https://unternehmen-contra-corona.org/ergebnisse/.

GRUNDGESETZWIDRIGE SANKTIONEN

Wenn wir also nicht die immer wieder erhofften 60-70% Immunität in der Bevölkerung schaffen, was bleibt nach dem vorliegenden Entwurf? Nur ein Impfnachweis. Und das erfüllt den Tatbestand der Nötigung!Das Problem ist dabei nicht die Impfung an sich, sondern die mit einem fehlenden Impf- oder Immunitätsnachweis verknüpfte Sanktion: das Fortbestehen der Schutzmassnahmen wie derzeit das verordnete social distancing, Schließungen von Schulen und Kitas, Arbeitsverbote, Quarantäne usw. Wenn also keine Immunitätsnachweis von der Mehrzahl der Bevölkerung erbracht werden kann, besteht lediglich einzig ein immanenter Impfzwang, um sich seine Grundrechte wieder zu sichern. Ohne Impfung keine Grundrechte!

DATENSCHUTZASPEKTE

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 30.04.20 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er deutliche Kritik an dem Gesetzesvorhaben übt. Die informationelle Selbstbestimmung würde eingeschränkt durch die vorgesehenen Meldepflichten mit Übermittlung Personenbezogener Daten wie Testergebnissen. Auch befürchtet der Bundesbeauftragte eine Diskriminierung der Betroffenen. Wir bitten Sie/Euch deshalb, hier ein klares Signal für die Demokratie und das Grundgesetz zu senden, indem Sie/Ihr diesen Entwurf ablehnt - egal wann diese Vorschläge eingebracht werden.Auch wenn Herr Spahn mit einem Schachzug nun erst den Deutschen Ethikrat um seine Stellungnahme bittet, ist davon auszugehen, dass das Thema spätestens danach wieder auf den Tisch kommt. Und wie der Minister und leider viele andere mit diesen Empfehlungen umgehen, haben wir ja leidvoll beim sog. „Masernschutzgesetz“ erleben müssen.

ANREGUNGEN UND VORSCHLÄGE

Alternative Lösungsansätze: Wir stellen fest, dass in der aktuellen Krise die Lösungssuche einseitig auf die Vermeidung von Infektionsmöglichkeiten (Isolationsmassnahmen) und die Bekämpfung des Virus (durch Medikamente und Impfstoffe) ausgerichtet ist. Wir als GRÜNE haben doch aber das Wissen, die Kompetenz und die Einsicht, dass Infektionen und Pandemien (sog. „Seuchen“) dort entstehen, wo sowohl das Ökosystem Natur und das Ökosystem Mensch nicht mehr intakt sind. Die Erkenntnisse der letzten Monate sind demnach auch nicht überraschend, dass die Sterblichkeit an CoVid-19 dort am höchsten ist, wo das Ökosystem und das Immunsystem durch eine starke Luftverschmutzung und Vorerkrankungen der Betroffenen gestört bzw. geschwächt war. Im Umkehrschluss ist der beste Seuchenschutz der Naturschutz und die natürliche Stärkung der Abwehrkräfte (Gesundes Ökosystem, vollwertige biologische Ernährung, Biologische natürliche Arzneibehandlungen etc.).

Ausrichtung eines FachsymposiumsWir GRÜNE sollten die Erkenntnisse der verschiedenen Wissenschaften durch die Ausrichtung eines Fachsymposiums zusammentragen, um eine validere Basis für das politische Handeln zu bekommen. Hier stellen wir uns ein ausgewogenes Zusammentreffen von Virolog*innen, Ärzt*innen und Epidemiolog*innen vor, die gemeinsam ein realistisches Bild der Abläufe der Pandemie und deren Lösung erarbeiten. In der Hoffnung, mit unseren Zeilen die Problematik bewusst gemacht zu haben, verbleiben wir

Mit herzlichen Grüßen

  • Dr. Heinz Gärber
  • Hubert Geue
  • Barbara Geue
  • Birgit Raab
  • Dr. Thomas Seubert
  • Else Schnakenberg
  • Andreas Roll
  • Helmuth Kern
  • Alexander Merkouris
  • Dr. Werner Ebert
  • Monika Erkens
  • Anna Mebs

Quelle: Impfkritik.de


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