Buschmann legt Pläne für besseren Schutz von Einsatzkräften vor
Archivmeldung vom 04.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird an diesem Mittwoch offenbar einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Einsatzkräften und Ehrenamtlern vor Angriffen ins Kabinett einbringen. Das berichtet die "Rheinische Post".
Die Pläne von Buschmann sehen zudem offenbar vor, Polizisten in Zukunft
mehr Rechtssicherheit zu bieten beim Einsatz sogenannter
Distanz-Elektroimpulsgeräte, die auch Elektroschockpistolen oder Taser
genannt werden. Dazu sollen diese Geräte in Paragraf 2 des Gesetzes zum
unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch
Vollstreckungsbeamte des Bundes ergänzt werden. Bislang bestand für
Polizeibeamte eine gewisse rechtliche Unsicherheit beim Einsatz solcher
Waffen, mit denen Angreifer auf Distanz gehalten und außer Gefecht
gesetzt werden können.
Zentraler Baustein der Gesetzespläne des
Justizministers ist eine Änderung in den Regelungen zum Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte. So soll künftig auch die "Tatbegehung mittels
eines hinterlistigen Überfalls" in der Regel einen juristisch "besonders
schweren Fall" darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von sechs
Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Mit Blick auf
einen besseren Schutz von Personen, die sich ehrenamtlich oder beruflich
für das Gemeinwohl engagieren, plant Buschmann in seinem Gesetzentwurf
eine Änderung der Strafzumessung. Ziel ist es, die Ermittlungsbehörden
und die Justiz dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen die Tat
haben kann - und ob sie geeignet ist, künftig Menschen davon
abzuschrecken, sich zu engagieren.
Beispielsweise hatte es im
Wahlkampf zur vergangenen Europawahl Angriffe auf Kommunalpolitiker
gegeben, während sie Wahlplakate aufhängten. Um einen Rückzug von
Menschen aus der Kommunalpolitik oder aus anderen ehrenamtlichen
Tätigkeiten zu verhindern, soll der bereits bestehende Strafrahmen
künftig gegen Täter stärker ausgeschöpft werden.
Hintergrund der
Pläne ist der Angriff von Mannheim, als am 31. Mai ein 25-jähriger
Afghane fünf Menschen mit einem Messer verletzt hatte, darunter einen
Polizisten. Der erlag zwei Tage später im Krankenhaus seinen schweren
Verletzungen. Ein anderer Beamter hatte den Angreifer auf dem Marktplatz
niedergeschossen. Als Reaktion hatte es Forderungen nach
Gesetzesverschärfungen gegeben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur