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Mitglieder der grünen Basis wollen Urwahl stoppen

Archivmeldung vom 14.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Mitglieder der grünen Basis wollen die Urwahl der Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl stoppen. Das berichtet die "Berliner Zeitung" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf die Bundesgeschäftsstelle. Mehrere Mitglieder haben demnach deshalb das Bundesschiedsgericht angerufen. Dieses hat den Widerspruch zurückgewiesen. Weil die Beschwerdeführer dagegen ihrerseits Widerspruch eingelegt haben, kommt es nun am kommenden Samstag zu einer mündlichen Verhandlung.

Gibt das Schiedsgericht der Beschwerde statt, muss das seit mehreren Wochen laufende Urwahlverfahren gestoppt werden. Gibt das Schiedsgericht der Beschwerde nicht statt, wollen die Beschwerdeführer ein ordentliches Gericht anrufen.

Sie sammeln dafür bereits Geld. In einer E-Mail der grünen Mitglieder Regina Klünder aus dem Kreisverband Kiel und Claudia Laux aus dem Kreisverband Bernkastel-Wittlich, aus der die Zeitung zitiert, heißt es zur Begründung, das Problem sei, dass allein die grüne Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt für den Frauenplatz kandidiere, während ihr Kollege Anton Hofreiter, Parteichef Cem Özdemir und Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck um den Männerplatz konkurrierten.

"Man kann sich sie (also Göring-Eckardt) betreffend nur enthalten oder gegen die ganze Liste mit Nein stimmen", steht laut "Berliner Zeitung" in der Mail. "Dadurch wären allerdings auch die Stimmen für den männlichen Kandidaten der Wahl verloren. Durch diese Bestimmung ist unseres Erachtens der Grundsatz der Gleichheit der Wahl, also eine Grundlage demokratischer Gepflogenheiten verletzt, und das Wahlrecht als elementares satzungsmäßiges Mitgliedsrecht wird dadurch beeinträchtigt."

Göring-Eckardt könne "theoretisch sogar nur mit einer Stimme gewählt werden – ein Unding für eine Partei, die für Demokratie steht". Weiter ist in der Mail zu lesen: "Die Seite der Beschwerdeführer ist erklärtermaßen bereit, diesen Grundsatzstreit notfalls auch vor ein öffentliches Gericht zu tragen. Der Prozess vor einem ordentlichen Gericht kostet bekanntlich Geld – kalkuliert wird derzeit mit einem Betrag von 2.300 Euro (zuzüglich Reisespesen), der gesichert werden muss.

Eine der Beschwerdeführerinnen wird diesen Betrag verauslagen, hofft aber auf eine Refinanzierung durch ein Crowdfunding. Von den 2.300 Euro konnten bereits 900 Euro durch Zusagen gesichert werden." Die Bundesgeschäftsstelle bestätigte den Vorgang, wollte ihn aber nicht weiter kommentieren.

Aus Parteikreisen verlautet der Zeitung zufolge allerdings, das Verfahren sei absolut sauber. Im Übrigen sei es nicht Göring-Eckardt anzulasten, dass niemand gegen sie antrete. Die Brandenburger Kommunalpolitikerin Sonja Karas hatte nicht die laut Satzung für eine Kandidatur erforderliche Unterstützung der Basis bekommen.

So konnte sich lediglich bewerben, wer als Direktkandidatin oder Listenkandidat für die Bundestagswahl aufgestellt wurde oder ein Votum von einem Kreis- oder Landesverband hatte. Die Wahlunterlagen wurden am 2. Dezember an die rund 60.000 Mitglieder verschickt. Einsendeschluss ist der 13. Januar. Das Ergebnis soll am 18. Januar verkündet werden. Es ist bindend.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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