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Boehringer: Nur die Wahlurne ist der ‚richtige Platz‘ für das Empfinden der Bürger

Archivmeldung vom 11.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Boehringer (2019)
Peter Boehringer (2019)

Bild: AfD Deutschland

Peter Boehringer, MdB der AfD und Direktkandidat bei der Bundestagswahl 2017 für den Wahlkreis Amberg-Neumarkt, äußert sich irritiert zu den Urteilen zu den blutigen Gewaltexzessen von Amberg: „Die volle Milde des Rechtsstaates für den prügelnden Asylantenmob irritiert."

Boehringer weiter: "Mehrere Afghanen und ein Iraner griffen in Amberg wahllos 21 Menschen an und verletzten 15 teils erheblich. Die jetzt ergangenen Urteile auf Bewährung* sind ein fatales Signal. Der Rechtsstaat verpasst die Chance auf einen harten Durchgriff und verunsichert rechtschaffende Bundesbürger wie friedliebende Flüchtlinge gleichermaßen.“

„Es ist nachvollziehbar, dass der zuständige Richter meinte, die zu milden Strafen schon in der Urteilsbegründung der irritierten Öffentlichkeit ‚erklären‘ zu müssen. In EINEM Punkt hatte er dabei allerdings recht, wenn er feststellt, Urteile seien keine ‚Blitzableiter für Empfindungen von Bürgern‘. Denn dafür wäre ‚die Wahlurne der richtige Platz, nicht dieser Sitzungssaal‘. Wir bitten die Bürger, diese Ermahnung des Richters bei den kommenden Wahlen zu beherzigen.“

„Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung der AfD nach konsequenter Abschiebung verurteilter Straftäter sich im Handeln der Behörden wiederfindet. Die CSU räumte nach den Gewalttaten von Amberg ein, dass die Abschiebung mindestens eines Beteiligten möglich sei, doch folgt jetzt die Umsetzung? Fakt ist, dass bei Abschiebungen nach wie vor viel zu zögerlich agiert wird. Es fehlt am politischen Willen, die Sicherheit auf unseren Straßen sowie rechtsstaatliche Grundsätze nachhaltig durchzusetzen.“

* Am 10. Mai 2019 hatte das Amtsgericht Amberg die drei aus Afghanistan stammenden Beschuldigten zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und 13 Monaten Jugendhaft verurteilt. Der aus dem Iran stammende Hauptangeklagte erhielt eine Jugendhaft von zwei Jahren und sieben Monaten und wurde zu einer Entziehungskur in eine Klinik eingewiesen.

Quelle: AfD Deutschland

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