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Renten: DGB kritisiert einseitige Entlastung von Höherverdienern

Archivmeldung vom 03.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Logo Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat massive Kritik an der von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geplanten Änderung der Rentenbesteuerung geübt und eine einseitige Entlastung von Höherverdienern beklagt. "Die vorgeschlagene Neuregelung wird 2023 und in den nächsten Jahren weder die Anzahl an Fällen noch das jeweilige Volumen von Zweifachbesteuerung beseitigen oder auch nur substanziell mindern", heißt es in der Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf für ein "Wachstumschancengesetz", über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Nutznießer seien hingegen Bezieher von hohen Renten, weil bei ihnen teilweise gar keine Steuern mehr fällig würden. Das werfe Fragen der Steuergerechtigkeit auf, mahnt der DGB. "Der Referentenentwurf ist ungeeignet, das Problem der Zweifachbesteuerung systematisch auszuschließen und langfristig (ab 2058) zu lösen", heißt es weiter. Er leiste keinen "sinnvollen Beitrag zur sachgerechten Besteuerung der Renten im Übergang". Vielmehr führe die Neuregelung dazu, dass in den 2040er-Jahren Neurentner mit "höheren und hohen" Renten deutlich "unterbesteuert" würden - also nennenswerte Anteile der Rente weder in der Beitrags- noch in der Auszahlungsphase besteuert würden. "Angesichts der teilweise sehr hohen `Minderbesteuerung` drängt sich die Frage auf, ob damit der Zweck einer sachgerechten Besteuerung von Renten im Übergang bezweckt wird oder lediglich die Gelegenheit genutzt wird, eine Steuerverschonung für Beziehende hoher Renten umzusetzen", so der DGB. Renten sollen in Deutschland langfristig nachgelagert besteuert werden. 

Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge steuerfrei sind und erst die Auszahlungen im Alter besteuert werden. Seit 2005 läuft die Umstellung, wobei sich bei jedem neuen Rentenjahrgang die Besteuerungsanteile ändern. 2021 hat allerdings der Bundesfinanzhof festgestellt, dass es mit den bisherigen Anpassungsregeln zu einer "Doppelbesteuerung" kommt - also zu einer Besteuerung sowohl der Beiträge als auch der späteren Rente. Deshalb hat die Ampelkoalition als erste Maßnahme die vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge um zwei Jahre auf 2023 vorgezogen. Im "Wachstumschancengesetz" ist nun vorgesehen, die Schritte bei der Besteuerung der ausgezahlten Renten zu strecken. Pro Jahr soll der zu versteuernde Anteil nicht um einen, sondern nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Für diejenigen, die 2023 in Rente gehen, beträgt der Besteuerungsanteil damit statt 83 Prozent nur noch 82,5 Prozent. Die vollständige nachgelagerte Besteuerung wird beim Rentenbeginn im Jahre 2058 erreicht. Bisher ist das 2040 der Fall.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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