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Schwere Vorwürfe gegen einen der ranghöchsten Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt

Archivmeldung vom 11.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Einer der ranghöchsten Polizeibeamten in Sachsen-Anhalt wird mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Der Vizechef der Polizeidirektion Dessau, Hans-Christoph Glombitza, soll nach Informationen des Tagesspiegels versucht haben, die Bekämpfung rechtsextremer Kriminalität zu bremsen.

Dies geht aus dem Protokoll einer Besprechung hervor, die drei Staatsschützer des Fachkommissariats der Direktion im Februar mit dem Leitenden Polizeidirektor geführt haben. Danach soll Glombitza den Beamten unter anderem nahegelegt haben, "dass man nicht alles sehen müsse". Außerdem könnte das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt "nachhaltig geschädigt werden". Der Polizeidirektor soll zudem die von der Landesregierung initiierte "Hingucken!"-Kampagne gegen Rechtsextremismus mit den Worten abqualifiziert haben, "das ist doch nur für die Galerie" und "das dürfen sie nicht ernst nehmen". Den Inhalt des Protokolls erfuhr der Tagesspiegel aus dem Umfeld des Landtags. Einer der drei Staatsschützer, die an der Unterredung teilgenommen hatten, wehrt sich mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Landtags gegen seine Versetzung, die nach der Besprechung mit dem Leitenden Polizeidirektor erfolgte. Das von den drei Staatsschützern unterzeichnete Protokoll ist dem "Ersuchen um Unterstützung" beigefügt.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte dem Tagesspiegel, erst wenn ein Bericht der Polizeidirektion Dessau eingegangen sei, werde entschieden, ob disziplinarische Maßnahmen notwendig sind. Die Dessauer Polizeipräsidentin Brigitte Scherber-Schmidt hatte interne Ermittlungen eingeleitet und übermittelte das Gesprächsprotokoll der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde sollte prüfen, ob der Verdacht auf Anstiftung zur Strafvereitelung im Amt gegeben ist. Der Leiter der Staatsanwaltschaft teilte jedoch dem Tagesspiegel mit, es sei entschieden worden, kein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft weder die drei Staatschützer noch den Vizechef der Polizeidirektion Dessau angehört.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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