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Linke und Grüne wollen Gesetz zur Stärkung der Oppositionsrechte einbringen

Archivmeldung vom 22.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion im Bundestag, Petra Sitte, hat angekündigt, dass die Linke Mitte Februar und voraussichtlich gemeinsam mit den Grünen einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung und den Entwurf eines Artikelgesetzes in den Bundestag einbringen wird mit dem Ziel, die Rechte der Opposition zu stärken. "Die Präsidenten-Initiative geht in die richtige Richtung", sagte Sitte der "Mitteldeutschen Zeitung" mit Blick auf einen Vorstoß von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am vorigen Donnerstag, der angekündigt hatte, das Problem durch einen einfachen Beschluss des Bundestags zu lösen. "Sie geht aber nicht weit genug. Wir wollen rechtsverbindliche Regelungen."

Die Fraktionsmanagerin fügte hinzu: "Wenn man schon einen Beschluss fasst, dann kann man auch die Geschäftsordnung ändern. Die Änderung von Gesetzen ist ebenso unproblematisch." Mit den Grünen liefen gerade Gespräche, um das inhaltlich abzustimmen. Das Recht der Opposition, Sondersitzungen, Anhörungen, Enquete-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse auch dann zu beantragen, wenn sie nicht das bislang erforderliche Quorum von 25 Prozent der Mandate erreicht, möchte die Linke Sitte zufolge in der Geschäftsordnung fixieren. Das Recht, Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht auch mit weniger als einem Viertel der Bundestagssitze einzureichen, soll nach dem Plan der Linken Teil eines Artikelgesetzes sein, mit dem wiederum das Verfassungsgerichtsgesetz geändert würde. Sie strebt darin nicht die Nennung eines Quorums an, sondern die Formulierung, "Fraktionen, die die Regierung nicht tragen".

Damit hätte eine Opposition automatisch alle Rechte, wenn sie gemeinsam agiert. Stelle sich in der während des Gesetzgebungsverfahrens üblichen Expertenanhörung heraus, dass eine Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes nicht reiche, müsse man noch einmal neu nachdenken und unter Umständen eine Grundgesetzänderung ins Auge fassen, erläuterte Linken-Fraktionsgeschäftsführerin Sitte. Die Grünen bestätigten die gemeinsamen Pläne im Grundsatz. "Wir ziehen da an einem Strang", erklärte ein Mitglied der Fraktionsführung der "Mitteldeutschen Zeitung". Die Entscheidung falle aber erst in der Fraktionsvorstandssitzung am Montag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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