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Verfassungsrechtler für Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Archivmeldung vom 24.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis plädiert aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Coronakrise dafür, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. "Das Infektionsschutzgesetz entspricht nicht vollständig den Anforderungen des Grundgesetzes, es ist nicht präzise und bestimmt genug", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Man hat großzügig Eingriffe zugelassen, die im Gesetz genauer geregelt werden müssten."

Diese Präzisierung müsse nachgeholt werden. Das Infektionsschutzschutzgesetz war die Grundlage für Corona-bedingte Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens. Für offen hält Battis, der früher an der Berliner Humboldt-Universität lehrte, die Frage, "ob staatliche Zuschüsse oder Kredite für Gewerbetreibende, denen die Bude zugemacht wurde, ohne dass sie Infektionsherd waren, in jedem Fall ausreichend sind" - oder ob es da nicht festgelegte Entschädigungen geben müsse. Auch das gelte es noch zu klären. Im Ganzen zeigte sich der Jurist aber überzeugt, dass Deutschland die Krise gut gemeistert habe. "Die Exekutive ist zu Beginn sehr schnell und forsch vorgegangen", sagte er dem RND.

"Das war auch angemessen." Sie habe jedoch mancherlei Maßnahmen zu rigoros oder zu lange verhängt. Dies hätten Gerichte korrigiert und dabei "sehr gute Arbeit geleistet". Ohnehin sei eine Lehre aus der Corona-Pan demie, dass man Beschränkungen ständig im Lichte des Infektionsgeschehens überprüfen müsse, sie müssten verhältnismäßig sein. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sieht anders als Battis keinen weiteren Korrekturbedarf am Infektionsschutzgesetz. "Wir haben uns mit Verfassungsjuristen abgestimmt und sind allen Vorbehalten nachgegangen", sagte er dem RND. "Ich gehe davon aus, dass das Gesetz wasserdicht ist." Man könne es auch "nicht bestimmter fassen, weil man in so einer Krise Flexibilität braucht". Das Gesetz sei "mit Augenmaß" gemacht und habe der Krise standgehalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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