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Zentral-Staatsanwaltschaft für Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Ausland liegt auf Eis

Archivmeldung vom 26.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de

Trotz eines seit Mai 2010 fertigen Gesetzentwurfs zur Einrichtung einer zentralen Strafverfolgungsbehörde für Bundeswehr-Einsätze im Ausland liegt die Sachentscheidung auf Eis. Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" spricht der Bund von einer zurückgezogenen Zusage des Freistaates Sachsen für den avisierten Staatsanwaltschafts-Ort Leipzig.

Dem widerspricht das sächsische Justizministerium. Dabei geht es offenbar auch, neben dem Ringen um Zuständigkeiten, um Fragen der Finanzierung und um die Sorge, der Sitz dieser Zentralstaatsanwaltschaft könnte womöglich Zielpunkt terroristischer Anschläge werden.

Ein von der Bundesjustizministerin Anfang Mai 2010 fertig gestellter Gesetzesentwurf konnte im Bundeskabinett bisher nicht behandelt werden, "weil die Landesregierung Sachsen ihre Zustimmung zum Gerichtsstandort Leipzig zurückgezogen hat", so beklagte jetzt das Verteidigungsministerium.

Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) bestritt gegenüber der Zeitung den Eindruck einer Blockade. Er würde "weiterhin die Errichtung eines zentralen Gerichtsstandes und damit einer zentralen Staatsanwaltschaft für die Strafverfolgung von Straftaten, die Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz begangen haben, befürworten", so Martens. Allerdings sollte "die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch und die Verfolgung von Straftaten, die im Ausland gegen Bundeswehrsoldaten verübt wurden, nicht darunter fallen".

Im Gegensatz dazu plante die Bundesregierung eine zentrale Strafverfolgung auch für Fälle des Völkerstrafrechts. Dies würde den Ort dieser Schwerpunkt-Justiz zu einem Zentrum auch für Gefährdungen durch terroristische Anschläge, beispielsweise durch Taliban oder des Netzwerkes Al-Kaida, machen, haben, nach Informationen der Zeitung, Sicherheitsexperten der Regierung erklärt. In Leipzig müsste womöglich eine Art Hochsicherheits-Bereich eingerichtet werden. Zudem geht es offenkundig auch um die noch ungeklärte finanzielle Beteiligung aller Bundesländer an der Zentralstelle.

Leider "konnte ein Durchbruch bislang nicht erzielt werden", bemängelt jetzt zu Guttenberg in einem Brief an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts CDU-Regierungschef Wolfgang Böhmer. Die Konferenz hatte den Staatsanwaltschafts-Plan bereits grundsätzlich im Oktober 2009 unterstützt. "Schwierigkeiten bereitet weiterhin die Suche nach einem geeigneten Ort für den besonderen Gerichtsstand und die Bereitschaft eines Bundeslandes, diesen bei sich aufzunehmen."

zu Guttenberg bot sich als vermittelnder Gesprächspartner an. Die zentrale Strafverfolgungsbehörde "ist für die effektive Durchführung rechtsstaatlich gebotener Ermittlungen im Zusammenhang mit den Auslandseinsätzen unserer Streitkräfte wichtig".

Sachsens FDP-Justizminister Martens hob hervor, "die Frage, ob eine solche Zuständigkeit in Leipzig eingerichtet werden soll, ist noch nicht entschieden, aber unverändert aktuell für die sächsische Justiz". Auch die Standort-Entscheidung müsse "letztlich im Einvernehmen mit dem Bund und den Ländern getroffen werden". Er würde es deshalb "sehr begrüßen, wenn sich die Ministerpräsidentenkonferenz dieses Themas annimmt". Die tagt am 15. Dezember 2010. Sollte mit Leipzig bis dahin nicht alles geklärt sein, will sich Berlin offensiv um einen anderen Standort bemühen.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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