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CDU-Politiker Hirte sieht möglichen Diesel-Vergleich kritisch

Archivmeldung vom 02.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Heribert Hirte (2019)
Heribert Hirte (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vize-Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU), sieht die Vergleichsverhandlungen der Verbraucherschützer mit Volkswagen im Diesel-Verfahren kritisch.

Es sei sicher erst einmal zu begrüßen, wenn es bei diesem komplexen Streit auch für deutsche Kunden eine "einvernehmliche Lösung" gebe: "Dass dann aber die Hintergründe des Vorgehens der Automobilindustrie möglicherweise nie geklärt werden, ist eine Schattenseite", sagte Hirte dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe). Aus rechtspolitischer Sicht wäre es zudem wünschenswert, "wenn man erst einmal eine gerichtliche Klärung der Frage bekommen würde, ob die geltend gemachten Ansprüche verzinst werden müssen oder ob zu Lasten der Geschädigten eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden darf".

Als positiv wertet Hirte indes, dass in einem Vergleich das im Gesetzgebungsverfahren bemängelte Defizit der Musterfeststellungsklage, dass sie keine vollstreckbaren Titel schaffe, regelbar sei. Womöglich werde aber "eine Diskussion über die Frage wieder aufleben, warum – anders als etwa in den USA – nur die im Klageregister registrierten Geschädigten am Erfolg partizipieren dürfen". Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich wertet die Annäherung im Dieselstreit als einen Erfolg des neuen Verbraucherklage-Instruments. "Die Musterfeststellungsklage wirkt", sagte Ullrich dem "Handelsblatt" mit Blick auf die beginnenden Vergleichsverhandlungen zwischen VW und dem klageführenden Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das mit der Musterfeststellungsklage verbundene Ziel sei gewesen, dass Verbraucher ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen und damit auf Augenhöhe mit den beklagten Unternehmen sind. "Im Gesetzgebungsverfahren gingen wir davon aus, dass sich ein hoher Vergleichsdruck ergeben wird, was jetzt offenkundig belegt wird", so Ullrich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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