Lohnkostenzuschüsse helfen Problemgruppen am wenigsten
Archivmeldung vom 24.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas seit Anfang 2019 geltende Teilhabechancengesetz kommt vor allem Menschen zugute, die bereits an anderen Maßnahmen zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit teilgenommen haben oder die noch nicht sehr lange arbeitslos waren. Das geht aus der Antwort des Arbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.
Demnach waren 38 Prozent der Teilnehmer im Jahr vor Beginn der staatlich geförderten Maßnahme - etwa eines Jobs mit Lohnkostenzuschüssen - gar nicht arbeitslos. Ebenfalls 38 Prozent waren zuvor unter einem Jahr lang erwerbslos. Damit profitieren gerade diejenigen Langzeitarbeitslosen am wenigsten, für die die Ausweitung der Lohnkostenzuschüsse ursprünglich gedacht war.
Frauen kommt das Programm zudem deutlich weniger zugute als Männern. So liege der Anteil der weiblichen Teilnehmer bei lediglich 37 Prozent, während sie die Hälfte aller Langzeitarbeitslosen stellen. Die große Koalition hatte Anfang 2019 mit dem Teilhabechancengesetz zusätzlich vier Milliarden Euro bereitgestellt, um die Langzeitarbeitslosigkeit durch mehr öffentlich geförderte Jobs etwa bei gemeinnützigen Trägern nachhaltiger zu reduzieren. Bis Ende März haben daran knapp 40.000 Erwerbslose teilgenommen. Wer am weitesten entfernt sei vom Arbeitsmarkt, profitiere am wenigsten von dem Gesetz, kritisierte Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke.
Quelle: Rheinische Post (ots)