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Beschwerde gegen FDP-Listen - Ausschluss von Bundestagswahl droht

Freigeschaltet am 22.01.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
FDP Logo (1952), Archivbild
FDP Logo (1952), Archivbild

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die FDP muss sich wegen fast aller ihrer Wahllisten für die Bundestagswahl einer Nachprüfung unterziehen, nachdem eine entsprechende Beschwerde an verschiedene Landeswahlleiter verschickt wurde. Wenn die Beschwerde Erfolg hat, würde das das Aus für die Bundestagswahl bedeuten.

Der Branchendienst "Table Media" schreibt, ein Parteimitglied habe Beschwerden gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden eingelegt - ausgenommen seien lediglich Niedersachsen und Berlin. Der Grund: Statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen, sollten die Delegierten handschriftlich "ja", "nein", "Enthaltung" oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben. 

"Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden", heißt es in dem Schreiben an alle Landeswahlleiter, über das "Table" berichtet. Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass schon die Wahlhandlung bei der Durchführung nicht geheim sei.

Weiter heißt es in der Beschwerde: "Teilweise wird regelmäßig versucht, Stimmzettel den Wahlberechtigten zuzuordnen. Wie mir berichtet wurde, werden z. B. in NRW immer die gleichen Stimmeinsammler durch die gleichen Reihen geschickt, so dass überprüft werden kann, ob alle Kreisverbände in einer Reihe 'auf Linie' waren."

Die neue FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel erklärte dagegen, dass die Landeslisten "alle rechtlichen Anforderungen" erfüllten und man "der Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen" entgegensehe, wie "Table" weiter schreibt. Die Partei verweist unter anderem auf zahlreiche Gerichtsurteile, denen zufolge "das handschriftliche Ausfüllen von Stimmzetteln" ausdrücklich zugelassen sei.

Am Freitag entscheiden die Wahlausschüsse in den Ländern über die Zulassung der Landeslisten. Sollten diese die FDP-Listen für ungültig erklären, würde nach einem wohl erfolgenden Einspruch der Bundeswahlausschuss am 30. Januar entscheiden. Im Extremfall könnte die FDP in den betroffenen Ländern nicht zur Bundestagswahl antreten - es wäre das sichere Bundestags-Aus für die Partei, die in den Umfragen sowieso schon mit der 5-Prozent-Hürde kämpft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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