Beschwerde gegen FDP-Listen - Ausschluss von Bundestagswahl droht
Die FDP muss sich wegen fast aller ihrer Wahllisten für die Bundestagswahl einer Nachprüfung unterziehen, nachdem eine entsprechende Beschwerde an verschiedene Landeswahlleiter verschickt wurde. Wenn die Beschwerde Erfolg hat, würde das das Aus für die Bundestagswahl bedeuten.
Der Branchendienst "Table Media" schreibt, ein Parteimitglied habe Beschwerden gegen die Aufstellungsverfahren in 14 Landesverbänden eingelegt - ausgenommen seien lediglich Niedersachsen und Berlin. Der Grund: Statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen, sollten die Delegierten handschriftlich "ja", "nein", "Enthaltung" oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben.
"Wenn die Namen
der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese
dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines
Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden",
heißt es in dem Schreiben an alle Landeswahlleiter, über das "Table"
berichtet. Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine
Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass
schon die Wahlhandlung bei der Durchführung nicht geheim sei.
Weiter
heißt es in der Beschwerde: "Teilweise wird regelmäßig versucht,
Stimmzettel den Wahlberechtigten zuzuordnen. Wie mir berichtet wurde,
werden z. B. in NRW immer die gleichen Stimmeinsammler durch die
gleichen Reihen geschickt, so dass überprüft werden kann, ob alle
Kreisverbände in einer Reihe 'auf Linie' waren."
Die neue
FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel erklärte dagegen, dass die
Landeslisten "alle rechtlichen Anforderungen" erfüllten und man "der
Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen" entgegensehe, wie "Table"
weiter schreibt. Die Partei verweist unter anderem auf zahlreiche
Gerichtsurteile, denen zufolge "das handschriftliche Ausfüllen von
Stimmzetteln" ausdrücklich zugelassen sei.
Am Freitag entscheiden
die Wahlausschüsse in den Ländern über die Zulassung der Landeslisten.
Sollten diese die FDP-Listen für ungültig erklären, würde nach einem
wohl erfolgenden Einspruch der Bundeswahlausschuss am 30. Januar
entscheiden. Im Extremfall könnte die FDP in den betroffenen Ländern
nicht zur Bundestagswahl antreten - es wäre das sichere Bundestags-Aus
für die Partei, die in den Umfragen sowieso schon mit der
5-Prozent-Hürde kämpft.
Quelle: dts Nachrichtenagentur