Gysi rechnet nicht mit Verurteilung Ramelows nach AfD-Vorfall
Archivmeldung vom 01.12.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Bundestagsabgeordnete Gregor Gysi rechnet nicht mit juristischen Konsequenzen für Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke), nachdem dieser dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller in einer Landtagssitzung im Juli den Mittelfinger und ihn als "widerlichen Drecksack" bezeichnet hatte.
"Es ist auf jeden Fall nicht strafrechtlich verfolgbar", sagte Gysi, der Ramelow in dem Fall als Anwalt vertritt, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Dienstagausgaben). "Denn es gibt das Recht der Indemnität. Das bedeutet: Abgeordnete dürfen für das, was sie im Plenum sagen, nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sonst hätte man ja ständig Prozesse zwischen ihnen."
Gysi fügte hinzu: "Es imponiert mir im Übrigen auch ein bisschen, wie Bodo Ramelow das als Ministerpräsident gemacht hat. Die Bevölkerung wird das unterschiedlich sehen. Die einen werden es richtig finden, die anderen werden sagen: Nee, er hätte das bleiben lassen sollen. Aber Bodo Ramelow ist nun mal so ein Typ. Er ist diesen Weg gegangen. Und ich vertrete ihn gern." Zwar bestehe "das Problem darin, dass Bodo Ramelow das, was er im Plenum gesagt hat, später gegenüber dem MDR wiederholte", so Gysi weiter.
Doch "die Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauer, die gar nicht verfolgt haben, was er im Landtag gesagt hat, für die musste er es wiederholen, damit sie das Interview verstehen. Und da er von Möller nichts hält, hat er gesagt, dass er bei seiner Einschätzung bleibt. So einfach, wie es sich der betroffene AfD-Abgeordnete denkt, ist es jedenfalls nicht." Zumindest der Immunitätsausschuss des Bundestages hebe "wegen Beleidigung regelmäßig die Immunität nicht auf".
Denkbar sei die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. "Natürlich kann sich ein Politiker wehren, wenn er mit Dreck beworfen wird. Alle Grundrechte gelten auch für ihn." Möller hatte Ramelow wegen Beleidigung angezeigt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität des Ministerpräsidenten beantragt. Vorausgegangen war eine Debatte über den Umgang mit Verfassungsschutzakten zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), in der Möller erklärte, Ramelow selbst sei in der Vergangenheit ja durch den Verfassungsschutz beobachtet worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur