Finanzrichter zweifelt an Anzeigepflicht für Steuersparmodelle
Archivmeldung vom 28.09.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, zweifelt an einer inländischen Pflicht für Steuerberater, legale Gestaltungsmodelle dem Staat anzuzeigen. Er frage sich, "ob das in rein nationalen Fällen wirklich erforderlich ist", sagte Mellinghoff der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er zweifele daran, ob es überhaupt Steuergestaltung gebe, die der Finanzverwaltung über Jahre hin unbekannt gewesen sei.
"Wenn man alle Gestaltungen von der Anzeigepflicht ausnimmt, die im Gesetzgebungsverfahren erläutert worden sind, in Kommentaren beschrieben oder in Zeitschriften erläutert worden sind, bleibt kaum etwas übrig", so Mellinghoff. Auf EU-Ebene ist die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Modelle bereits beschlossene Sache. Steuerberater protestieren jedoch dagegen, auch reine Inlandsgestaltungen den Behörden anzuzeigen. Befürworter einer solchen Pflicht wollen damit etwa Methoden wie "Goldfinger" bekämpfen. Durch Goldankäufe über Gesellschaften im Ausland drücken Unternehmen dabei ihre Steuerlast. Wegen diese Art der Steuerhinterziehung hatten Hunderte Steuerfahnder zum Jahresbeginn etwa 200 Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur