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Mayer: Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehlsgesetz bedarf der Nachbesserung

Archivmeldung vom 09.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zum vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Europäischen Haftbefehlsgesetz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Dem vorgelegten zweiten Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehl fehlt es nach wie vor an einer gesetzlich verankerten generellen Verhältnismäßigkeitsprüfung in allen Fällen vor einer Auslieferung deutscher Staatsbürger.

Es darf nicht sein, dass Deutsche bei relativ geringfügigen Delikten, wie beispielsweise Cyberkriminalität oder leichteren Fällen des Betruges, an die ausländischen Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert werden.

Nach wie vor findet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 zum ersten von der rot-grünen Bundesregierung noch vorgelegten Haftbefehlsgesetz im erneut vorgelegten zweiten Gesetzentwurf keinen Niederschlag. Das Bundesverfassungsgericht monierte damals die Lücke, dass Deutsche nicht ausreichend vor Auslieferung geschützt seien. Nach dem ersten Gesetzentwurf war eine Auslieferung Deutscher auch für Verhaltensweisen vorgesehen, die in Deutschland nicht strafbar sind, aber unter den Straftatenkatalog des Europäischen Haftbefehls fallen.

So notwendig der Europäische Haftbefehl zur Bekämpfung des Terrorismus und der international organisierten Kriminalität einerseits ist, so erforderlich ist aber andererseits, dass der Schutz Deutscher vor Auslieferung nur aufgegeben wird, wenn dies zur Verfolgung eines internationalen Verbrechens zwingend notwendig ist.

Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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