Mayer: Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehlsgesetz bedarf der Nachbesserung
Archivmeldung vom 09.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlZum vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Europäischen Haftbefehlsgesetz erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Dem vorgelegten zweiten Gesetzentwurf zum Europäischen Haftbefehl
fehlt es nach wie vor an einer gesetzlich verankerten generellen
Verhältnismäßigkeitsprüfung in allen Fällen vor einer Auslieferung
deutscher Staatsbürger.
Es darf nicht sein, dass Deutsche bei relativ geringfügigen
Delikten, wie beispielsweise Cyberkriminalität oder leichteren Fällen
des Betruges, an die ausländischen Strafverfolgungsbehörden
ausgeliefert werden.
Nach wie vor findet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 18. Juli 2005 zum ersten von der rot-grünen Bundesregierung noch
vorgelegten Haftbefehlsgesetz im erneut vorgelegten zweiten
Gesetzentwurf keinen Niederschlag. Das Bundesverfassungsgericht
monierte damals die Lücke, dass Deutsche nicht ausreichend vor
Auslieferung geschützt seien. Nach dem ersten Gesetzentwurf war eine
Auslieferung Deutscher auch für Verhaltensweisen vorgesehen, die in
Deutschland nicht strafbar sind, aber unter den Straftatenkatalog des
Europäischen Haftbefehls fallen.
So notwendig der Europäische Haftbefehl zur Bekämpfung des Terrorismus und der international organisierten Kriminalität einerseits ist, so erforderlich ist aber andererseits, dass der Schutz Deutscher vor Auslieferung nur aufgegeben wird, wenn dies zur Verfolgung eines internationalen Verbrechens zwingend notwendig ist.
Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag