Recht auf Homeoffice: Grüne fordern Heil zum Handeln auf
Archivmeldung vom 01.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAngesichts der Debatte über eine Rückkehr ins Büro bei Konzernen wie SAP, Axel Springer und der Deutschen Bank fordern die Grünen im Bundestag Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf, rasch ein Recht auf Homeoffice zu schaffen. "Das Homeoffice ist gerade für Frauen wichtig, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen", sagte die grüne Arbeitsmarktpolitikerin Beate Müller-Gemmeke dem "Tagesspiegel".
"Es geht um Zeitsouveränität: Wann arbeite ich, wie lange arbeite ich
und wo arbeite ich." Laut Koalitionsvertrag sollen "Beschäftigte in
geeigneten Tätigkeiten" einen "Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten
und Homeoffice" erhalten. Sprich: Die Mitarbeiter hätten künftig das
Recht, Homeoffice zu verlangen. Arbeitgeber könnten "nur dann
widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen" - also nur mit
triftigem Grund. Heil hat das bisher nicht umgesetzt. Nach einer
"Politikwerkstatt" mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu dem Thema
präsentierte er lediglich unverbindliche arbeitsschutzrechtlichen
Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit.
Beate Müller-Gemmeke
will das nicht akzeptieren. Sie verweist darauf, dass die FDP mit einer
neuen Wachstumsinitiative flexiblere Arbeitszeit-Regelungen und
steuerfreie Überstunden durchsetzen will. "Wir fordern im Gegenzug eine
rechtliche Absicherung des Homeoffice." Auch Grünen-Fraktionsvize
Andreas Audretsch erinnert Heil an den Koalitionsvertrag. Ein
Erörterungsanspruch sei weiter ein wichtiger Schritt dafür, vor Ort, im
Betrieb, gute individuelle Lösungen zu finden, sagte er dem
"Tagesspiegel".
Kritik an Heil kommt auch von den Gewerkschaften.
Es sei sehr bedauerlich, dass das Bundesarbeitsministerium das Vorhaben
ad acta gelegt habe, kritisierte Daniel Gimpel,
Verdi-Gewerkschaftssekretär für "Gute Arbeit" im "Tagesspiegel". Neben
einem individuellen Rechtsanspruch fordert Gimpel auch "erzwingbare
kollektive Gestaltungsrechte" beim Homeoffice - also eine gesetzlich
festgelegte verbindliche Mitbestimmung. Denn bisher ist nicht eindeutig
geklärt, dass Arbeitgeber die Betriebsräte an der Ausgestaltung der
Homeoffice-Regeln beteiligen müssen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur