AfD: Eines Rechtsstaates unwürdig – Juraprofessor wird in Kiel von Jamaika-Koaltion und SSW bloßgestellt
Archivmeldung vom 07.12.2018
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Freigeschaltet durch André OttDen „Lübecker Nachrichten online“ vom 29.06.2018 ist zu entnehmen, daß die regierende Jamaika-Koalition und der SSW ihren Vorschlag für das Amt eines stellvertretenden Mitgliedes am Landesverfassungsgericht zurückgezogen haben. Dem von der Koalition und dem SSW vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Prof. Christian Winterhoff – außerplanmäßiger Professor an der Universität Göttingen und Rechtsanwalt – werden Kontakte zu „zwei umstrittenen rechten Vereinen“, die „Stimmung gegen die Gleichstellung homosexueller Paare und entsprechenden Aufklärungsunterricht in den Schulen“ machten, vorgeworfen.
Tatsache ist, daß sich Herr Prof. Winterhoff dagegen
ausgesprochen hat, LGBTI in Schulen als gleichwertig darzustellen, weil
derartiger Unterricht mit der dem Staat obliegenden Neutralitäts- und
Zurückhaltungspflicht unvereinbar sei, sofern die Akzeptanz vielfältiger
sexueller Verhaltensweisen vermittelt werde.
https://www.echte-toleranz.defiles/Dokumente/Rechtsgutachten.von.Prof.Christian.Winterhoff.v.29.08.2016.pdf).
Unabhängig davon, daß von derartigem Unterricht das Recht des Schülers auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt ist und ein Eingriff in elterliche Erziehungsrechte vorliegt, ist dieser Vorgang nicht geeignet, das Vertrauen des Bürgers in die Unabhängigkeit der Gerichte zu stärken.
Dabei spielt diese Rechtsmeinung des Professors für seine Tätigkeit am Landesverfassungsgericht gar keine Rolle, denn das Gericht entscheidet ohnehin nicht in Klagen Einzelner gegen Entscheidungen des Staates.
Die
Behauptung, man habe erst jetzt von dem Gutachten erfahren, spricht
nicht für die Sorgfalt, die man eigentlich bei der Besetzung derart
angesehener Ämter vermuten sollte. Die Frage liegt daher auf der Hand,
ob diese Personalie nicht lediglich lanciert wurde, um den Ruf eines
profilierten Rechtswissenschaftlers zu beschädigen.
Es drängt sich
der Eindruck auf, die Regierungskoalition berufe nur willfährige
Richter; ein Vorgang, den man nur aus dem Mittelalter und aus
totalitären Staaten kennt.
Jeder weitere Kandidat, der nun
vorgeschlagen wird, sieht sich angesichts dieser Vorgeschichte dem
latenten Verdacht fehlender richterlicher Unabhängigkeit ausgesetzt.
Eines ist klar: Die Regierungskoalition und der SSW haben dem Ansehen
des Landesverfassungsgerichts und der Rechtspflege in Schleswig-Holstein
mit diesem Vorgehen keinen Gefallen getan.
Quelle: AfD Deutschland