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Hamburger Verwaltungsgericht verbietet weitere G20-Protestaktionen

Archivmeldung vom 01.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gerichtshammer: kleine Delikte via Skype verhandelt. Bild: Reckmann/pixelio.de
Gerichtshammer: kleine Delikte via Skype verhandelt. Bild: Reckmann/pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat auch am Freitag mehrere Verbote von G20-Protesten bestätigt. So scheiterte Attac mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag, das Verbot der Veranstaltung "Freihandel Macht Flucht" in der Hamburger Innenstadt aufzuheben. Die Protestkundgebung sollte am 7. Juli in der Großen Reichenstraße und am Neuen Jungfernstieg durchgeführt werden.

Ebenso schmetterte das Gericht am Freitag einen Eilantrag hinsichtlich der Demonstration "Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn" ab. Am Donnerstag waren bereits das Verbot einer Mahnwache in der Hamburger Innenstadt, am Mittwoch das Verbot eines "Protestcamps" im Altonaer Volkspark und das Verbot der Nutzung des Heiligengeistfeldes durch die Versammlung "G20 – not welcome" durch das Gericht bestätigt worden.

Ein Eilantrag gegen das Verbot des Protestcamps im Stadtpark hatten hingegen vor dem Verwaltungsgericht Erfolg und war bis zum Bundesverfassungsgericht gelangt. Ob und wie das Camp stattfindet, darüber wird aber immer noch gestritten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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