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Glücksspielstaatsvertrag: Länder verletzen vorsätzlich EU-Recht - Lottoverband warnt vor Rechtschaos

Archivmeldung vom 23.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Mehrheit der Länder will beim geplanten Glücksspielstaatsvertrag die Bedenken der Europäischen Kommission ignorieren. Das ergibt sich aus der Antwort der Länder an die EU-Kommission, die heute in Brüssel erwartet wird.

"Das hat es noch nicht gegeben: Der EG-Vertrag verpflichtet die Länder, keine Rechtsakte zu erlassen, die gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Beim Glücksspielstaatsvertrag wollen die meisten Länder diese Grundregel offenbar vorsätzlich verletzen. Sie bringen damit die Gemeinschaftstreue Deutschlands in Misskredit," kommentiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Durch diese mutwillige Brüskierung der EU-Kommission dürfte das Aus für den Vertrag wesentlich beschleunigt werden."

Mit dem Festhalten am aktuellen Vertragsentwurf riskieren die Ministerpräsidenten nun absichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren. Die EU-Kommission hatte vor allem das geplante Internetverbot bei Lotto für unzulässig erklärt und generell eine Differenzierung von Glücksspielen nach ihrer Suchtgefährlichkeit gefordert. Da eine Suchtgefahr durch Lotto nicht belegbar sei, seien die geplanten massiven Eingriffe nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. "Diese Belege können die Länder nun mal nicht beibringen: Natürlich gibt es Spielsucht, zum Beispiel beim Automaten- und Casinospiel, aber keine Lottosucht. Das EU-Recht verlangt hier Regelungen, die diesem Umstand entsprechend verhältnismäßig sind." so Faber.

Der Deutsche Lottoverband erwartet ab Januar ein Rechtschaos, wenn die Länder keinen Kompromiss suchen: Der Staatsvertrag werde vermutlich in mehreren Bundesländern nicht ratifiziert werden und damit auch nicht gelten. Zudem seien Klagen privater Wettbewerber Tür und Tor geöffnet: Von der Ziehung der Lottozahlen im TV über jegliche Lotto- und Oddsetwerbung bis zur Anzahl und Lage der Annahmestellen stehe alles auf dem Prüfstand der Gerichte. In der Folge würden die Lottoeinnahmen noch stärker einbrechen als mit 20 Prozent ohnehin schon geplant. "Mit diesem absichtlich herbeigeführten Rechtschaos wird ausländischen Anbietern der deutsche Glücksspielmarkt quasi auf dem silbernen Tablett serviert", so Faber weiter. "Aber auch wenn die meisten Ministerpräsidenten auf eine harte Linie setzen: Die Front in den Ländern bröckelt." So hatten zuletzt die CDU-Finanzexperten aus Bund und Ländern für Lotto die Beibehaltung des bewährten Staatsvertrags von 2004 empfohlen. Auch die FDP ist gegen den aktuellen Vertragsentwurf. Die FDP ist in drei Bundesländern an der Landesregierung beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Lottoverband (DLV)

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