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Dr. Balzer: Neutralitätspflicht gilt auch für staatliche geförderte Kultur

Freigeschaltet am 22.01.2025 um 15:40 durch Sanjo Babić
Dr. Rainer Balzer (2024)
Dr. Rainer Balzer (2024)

Bild: Screenshot Youtube / Eigenes Werk

„Die staatlichen Institutionen des Landes Baden-Württemberg haben in eklatanter Weise die Pflicht zur Neutralität verletzt.“ Mit diesem Vorwurf begann der kulturpolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Balzer MdL heute im Landtag die Debatte zur „Erklärung der Vielen“.

Dr. Balzer weiter: „Die Freiheit der Kunst wird mit den Füßen getreten, wenn eine Erklärung die Kulturszene auf ein problematisches, links-ideologisches Leitbild einschwört. Durch diese Erklärung werden Personen, die sich der linken Positionierung entziehen, unter Druck gesetzt. Dies widerspricht deutlich dem Neutralitätsgebot. So wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt. ‚Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden‘ – diesen Satz von Rosa Luxemburg vergessen Linke immer mehr.“

In der Baden-Württemberger Version – und das ist bundesweit einzigartig- wurde die AfD explizit benannt, moniert Balzer. „In anderen Versionen wurde so dümmlich umschrieben, dass jeder der denken kann, wusste wer gemeint war. Dafür ist die Begrifflichkeit ‚Gleichschaltung der Institutionen‘ zulässig. Dies beschädigt den Meinungspluralismus in der Gesellschaft und in der Kunst. Verfassungsrechtliche Grundfreiheiten werden sicher nicht durch eine Oppositionspartei bedroht, sondern eher durch Personen, die Machtinstrumente in der Hand halten: frei nach alter stalinistischer Manier ‚Wer Verfassungsfeind ist, bestimme ich.‘ Die ehemalige grüne Ministerin Theresia Bauer hat dies zugelassen. Mit uns einer demokratischen Partei wäre dies nicht passiert, wir werden das in Zukunft korrigieren: Durch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Vereine, die die Meinungsfreiheit einschränken und politische Gegner diffamieren.“

Quelle: AfD BW

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