Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Entwurf: Bei roter Corona-Warn-App kein direkter PCR-Anspruch mehr

Entwurf: Bei roter Corona-Warn-App kein direkter PCR-Anspruch mehr

Archivmeldung vom 09.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de

Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App reicht künftig nicht mehr aus, um einen kostenfreien PCR-Test zu bekommen. Das geht aus dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Testverordnung hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Danach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürger auf kostenlose PCR-Tests zwar grundsätzlich bestehen. Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht vorher aber in jedem Fall mit einem überwachten Antigen-Schnelltest abgeklärt werden. Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. Zudem reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, künftig generell ein überwachter Antigen-Schnelltest aus.

"Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein", sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem RND. "Künftig sollen die Tests nur noch gemacht werden, wenn ein positiver Schnelltest vorliegt", sagte er. Eine rote Warnmeldung auf der App reiche dafür nicht mehr. "Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie", so der SPD-Politiker. Zunächst war geplant, den Anspruch auf PCR-Nachtestung nach positivem Selbst- oder Schnelltest an einer Teststation auszusetzen. Hintergrund waren Meldungen über knapper werdende PCR-Test-Kapazitäten. Die Einschränkung sieht der Entwurf nicht mehr vor. Wie Lauterbach bereits angekündigt hat, sollen die Labore aber künftig vorrangig Proben von Risikogruppen, Beschäftigten in Kliniken, Praxen, in der Pflege und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung untersuchen. Auch diese Personengruppen benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte denkt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige