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Uhl: Anhörung hat Verfassungsmäßigkeit der BKA Novelle bestätigt

Archivmeldung vom 15.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der BKA Anhörung erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die überzogene Kritik am BKA-Gesetzentwurf haltlos ist.

Der Gesetzentwurf sieht hohe Eingriffsschwellen für das Tätigwerden des BKA vor. Die Gefahrenabwehrbefugnisse werden auf die Bekämpfung des Terrorismus beschränkt und damit sehr eng definiert. Terrorismus ist eine sehr ernste Bedrohung, aber zum Glück kein Massendelikt. Deshalb wird sich die polizeiliche Gefahrenabwehr immer nur auf eine begrenzte Zahl von Gefährdern beschränken.

Bei verdeckten Maßnahmen innerhalb und außerhalb von Wohnungen, bei Telekommunikationsüberwachung und selbstverständlich auch bei Online-Durchsuchungen kann sich das BKA keinesfalls selbst mandatieren.

Das BKA kann die Maßnahmen nur auf Antrag seines Präsidenten und nur nach Anordnung eines unabhängigen Richters durchführen.

Mit dem Richtervorbehalt, der Zweckbestimmung auf terroristische Gefahren und den individuell abgestuften Regelungen für den Kernbereichsschutz erfüllt der Gesetzentwurf alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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