Linke Bundesschiedskommission: Ablehnung des Mitgliederentscheids ist satzungswidrig
Archivmeldung vom 08.05.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesschiedskommission der Linkspartei hat die Ablehnung eines Mitgliederentscheids über die künftige Parteiführung durch den Bundesvorstand der Partei als satzungswidrig eingestuft. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" unter Berufung auf führende Parteikreise.
Die Entscheidung der Bundesschiedskommission fiel demnach am Sonntag mit sechs Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung. Geklagt hatte ein Parteimitglied aus Sachsen.
Vertreter des Reformflügels hatten für einen Mitgliederentscheid über die Besetzung der künftigen Parteiführung geworben. Dieser war vom Parteivorstand unter Hinweis auf formale Gründe abgelehnt worden. Die Entscheidung der Bundesschiedskommission steht im offenen Widerspruch dazu. Ob es jetzt doch noch zu einem Mitgliederentscheid kommt, ist unklar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur