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EU-Staaten sollen ausländische Investitionen strenger prüfen können

Archivmeldung vom 13.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Die EU-Staaten sollen Übernahmen von Unternehmen aus sensiblen Bereichen durch ausländische Investoren etwa aus China künftig genauer prüfen können. Eine entsprechende Änderung des europäischen Rechts wird EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Mittwoch ankündigen, über den entsprechenden Regulierungsentwurf berichtet das "Handelsblatt".

Die EU werde weiter offen sein für ausländische Investoren, heißt es darin, aber es gelte, "kritische europäische Werte vor Investitionen zu schützen, die legitimen Interessen der Union und der Mitgliedsstaaten zuwiderlaufen". Derzeit kann das in Deutschland zuständige Bundeswirtschaftsministerium den Verkauf einer deutschen Firma ins außereuropäische Ausland nur prüfen und untersagen, wenn es die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährdet sieht.

Der Kommissionsvorschlag hält an diesem Sicherheitsbezug fest, räumt den Mitgliedsstaaten aber erhebliche Ermessensspielräume ein. Zu den dort genannten Prüfkriterien zählen mögliche Auswirkungen der Investition auf wichtige Infrastrukturen wie Energie oder Telekommunikation, ebenso wie auf "kritische Technologien" wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter oder Cybersicherheit. Zudem sollen die zuständigen Behörden berücksichtigen können, ob der Käufer "von der Regierung eines Drittstaates kontrolliert wird" – etwa über erhebliche finanzielle Unterstützung. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll die Entscheidungshoheit auch künftig bei dem EU-Staat liegen, in dem die Investition getätigt wird.

Andere Regierungen sollen aber die Möglichkeit bekommen, binnen 25 Arbeitstagen ihre Stellungnahme einzubringen, wenn sie Auswirkungen auf die Sicherheit des eigenen Landes sehen. Das Gleiche gilt für die Kommission selbst. Stärkere Mitspracherechte beansprucht die Brüsseler Behörde für ausländische Investitionen, die Projekte "von Unionsinteresse" betreffen. Als Beispiel nennt sie das aus EU-Mitteln finanzierte Satellitenprojekt Galileo.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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