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Bundestagswahl 2021: Am 26. September wählen gehen!

Archivmeldung vom 24.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes

Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am kommenden Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale haben von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

"Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung ist dabei wesentlich für die demokratische Legitimation des neuen Deutschen Bundestages. Ich rufe deshalb alle Wahlberechtigten dazu auf, sich für unsere Demokratie einzusetzen und ihre Stimme bei der diesjährigen Bundestagswahl abzugeben", so Bundeswahlleiter Georg Thiel. "Die Teilnahme an der Wahl ist ihre wichtigste Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wie sich die Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahren entwickelt. Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch."

Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Bundestagswahl teilnehmen. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, dem 24. September 2021 bis 18:00 Uhr, beantragen. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September 2021, bis 15:00 Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)


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