Jobcenter sollen Hartz IV ohne Vermögensprüfung bewilligen
Archivmeldung vom 06.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttJobcenter sollen Hartz-IV-Anträge wegen der Coronakrise auch ohne Vermögensprüfung und ohne persönliches Erscheinen der Betroffenen bewilligen können. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Danach sollen auch formlose Anträge (z.B. per Mail) angenommen werden und grundsätzlich rückwirkend vom jeweiligen Monatsbeginn für die Dauer von sechs Monaten gewährt werden. Das persönliche Erscheinen im Jobcenter ist für Anträge nicht mehr zwingend nötig. Das gilt z.B. bei Quarantäne oder wenn ein Antragsteller wegen einer Reise im Ausland festsitzt und nicht ausreisen kann, berichtet die Zeitung.
Vermögen wird bei Anträgen vom 1. März bis 30. Juni nicht mehr geprüft, außer es gibt Hinweise auf ein "erhebliches Vermögen" des Antragstellers. Das gilt bei "sofort verwertbarem" Vermögen (z.B. Sparkonto) von mindestens 60.000 Euro bei Einzelpersonen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigt die Summe um weitere 30.000 Euro. Zudem sollen derzeit auch keine Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt werden, weil dafür eine persönliche Anhörung nötig wäre. Das mache die "derzeitige Situation" aber nicht möglich.
Anträge auf sogenannte Mehrbedarfe für Hamsterkäufe oder die Vorbereitun g auf eine Quarantäne sollen dagegen strikt abgelehnt werden, da die Regelbedarfe ausreichend seien. Bei dringendem Bedarf sollen Hartz-IV-Darlehen sofort ausgezahlt werden. "Es sind keine strengen Anforderungen an den Nachweis anzulegen", zitiert die "Bild" aus der BA-Weisung. Bei Selbständigen sollen ausgezahlte Soforthilfen des Bundes oder der Länder zudem nicht als Einkommen gewertet werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur