Im Lichte des Attentats von Würzburg: Politiker fordern Überprüfung des Flüchtlingsrechts
Archivmeldung vom 28.06.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittNach dem Messerangriff eines somalischen Migranten, der am Freitag in Würzburg drei Frauen getötet und viele weitere verletzt hat, fordern einige Politiker die Überprüfung des Flüchtlingsrechts. Auch der neue Bericht des Bundeskriminalamtes über die Zuwanderer-Kriminalität spricht eher dafür. Doch was könnte die Abschiebung des Täters verhindern, fragt SNA-News.
Weiter ist auf deren Webseite dazu folgendes zu lesen: "Bei dem 24-jährigen Täter handelt es sich – und das macht den Fall so problematisch – um einen somalischen Migranten mit einem subsidiären Schutzstatus. Er wird also weder als Flüchtling noch als Asylberechtigter anerkannt, hält sich in Deutschland jedoch wegen des Bürgerkrieges in Somalia legal auf.
Die bisherigen Auffälligkeiten des Verdächtigen, wie etwa eine Bedrohung der MitbwohnerInnen eines Obdachlosenheimes in Würzburg mit einem Messer im Januar, hätten allerdings nicht für eine Abschiebung gereicht, da es keine Strafanzeigen gegeben habe, sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gegenüber dem Radiosender Bayern-2. Bei „Bild Live“ sprach sich der CSU-Politiker jedoch für eine Überprüfung des Flüchtlingsrechts nach der Bundestagswahl aus. Die Bundesregierung müsse darüber nachdenken, ob der subsidiäre Schutz für Flüchtlinge „auf Dauer so bleiben“ könne, sagte Herrmann.
Bundeskriminalamt berichtet von mehr Straftaten gegen das Leben – die allgemeine Zahl sinkt aber leicht
Im Juni veröffentlichte das Bundeskriminalamt ebenfalls einen neuen Bericht zur „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2020“. Aus dem Bericht geht eine merkwürdige Dissonanz hervor: Einerseits geht die Zahl der Straftaten durch Zuwanderer allgemein leicht zurück, bei Delikten wie Mord und Totschlag steigt sie jedoch. Kein Grund, um alle Zuwanderer pauschal als „kriminell“ abzutun, doch allein schon der Anteil der Verbrechen gegen das Leben ist im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Deutschland relativ hoch. Wenn man annimmt, dass nur Menschen mit dem Status „Asylbewerber“, „Kontingentflüchtling“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ als „Zuwanderer“ in die Statistik eingehen.
So gab es dem Bericht zufolge im Jahr 2020 im Bereich der Allgemeinkriminalität 253.640 Straftaten mit Beteiligung von mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer. Das waren 8,6 Prozent aller 2,96 Millionen aufgeklärter Straftaten in Deutschland. Im Vergleich zu 2019 bedeutet dies einen durchschnittlichen Rückgang um 4,7 Prozent, ob bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Vermögens- und Fälschungsdelikten, Diebstahl oder den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Darunter gab es aber 370 aufgeklärte Straftaten gegen das Leben wie Mord oder Totschlag, bei denen jeweils mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Das sind schon 3,6 Prozent mehr als 2019. Mehr noch, bei den aufgeklärten derartigen schweren Straftaten liegt der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer mit 452 Personen an der Gesamtzahl der deutschlandweit registrierten Tatverdächtigen (3649) bei 12,4 Prozent. Eine relativ hohe Zahl, wenn man annimmt, dass die Gesamtzahl aller in Deutschland lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber weit unter zwei Millionen liegt. Oft waren auch Zuwanderer selbst Opfer von anderen Zuwanderern. 5,7 Prozent der allgemeinen Straftaten-Opfer waren ebenfalls Zuwanderer.
Das steht einer Abschiebung im Wege
Eigentlich kann ein Ausländer aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die „öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“. Im Fall des Würzburger Täters kann der Schutzstatus wegen schwerer Straftaten zwar zurückgenommen werden, doch auch andere Faktoren können aber laut Migrationsexperten die Abschiebung verhindern – nach dem Prinzip, wenn die Gründe für eine Ausreise die Gründe für einen Verbleib in Deutschland überwiegen. Darüber hinaus werden „alle Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt (§ 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).
Bei Faktoren wie schwere psychische Krankheiten muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge laut Migrationsexperten jedoch ein Abschiebeverbot „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen“ feststellen und eine Duldung erlassen. Zum Beispiel, wenn dem Abgeschobenen „eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ droht (§ 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz). Eine Abschiebung setzt zudem in der Regel auch voraus, dass die Identität geklärt ist, dass eine Geburtsurkunde oder ein Pass vorliegt. Ist das nicht der Fall, wird die Abschiebung ebenso unmöglich.
Eine allgemeine Statistik zu den abgeschobenen Straftätern und Gefährdern gibt es in Deutschland nicht. Da es bei vielen tatverdächtigen Zuwanderern 2020 wie in den vergangenen beiden Jahren um Menschen aus Syrien Afghanistan und dem Irak ging, wurden aber viele von ihnen gerade wegen der Bürgerkriege bzw. der fehlenden Neubewertung der Lage in diesen Ländern nicht abgeschoben. Das Gleiche galt bis 2019 auch für Somalia, doch mittlerweile gibt es vereinzelte Abschiebungen dorthin von Straftätern - allerdings nach Verbüßen der Strafe in Deutschland."
Quelle: SNA News (Deutschland)