Bothe: Niedersächsische Landesregierung duldet stillschweigend Viel- und Kinderehen
Archivmeldung vom 28.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe hat in einer Kleinen schriftlichen Anfrage die Landesregierung zu Viel- und Kinderehen befragt: Wie viele Kinderehen sind der Landesregierung in Niedersachsen bekannt? Wie wird mit unter 16-jährigen Ehepartnern verfahren? Wie viele Ehen mit Kindern wurden bisher richterlich aufgehoben? Wie viele Schwangerschaften von Minderjährigen hat es von 2016 bis heute in Flüchtlingsheimen in Niedersachsen gegeben, und wie viele Zweitfrauen sind bereits nach Niedersachen zu ihren Ehepartnern gezogen?
Die Antwort der Landesregierung, an der sich lediglich 29 von 55 Jugendämtern beteiligten :„Der Landesregierung sind in Niedersachsen aktuell 18 minderjährige Personen bekannt, die verheiratet sind. Bisher wurden zwei Ehen mit Minderjährigen richterlich aufgehoben. Minderjährige Ehepartner, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, und bei denen sich weder die Personensorge- noch die Erziehungsberechtigten im Bundesgebiet aufhalten, werden vom Jugendamt gemäß Paragraph 42 a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen. Seit 2016 sind in Niedersachsen insgesamt vier Fälle von minderjährigen Schwangeren bekannt geworden.“
„Es bleibt der Verdacht im Raum, dass die Zahlen weit höher sein könnten“, sagt der AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Bothe. Aufenthaltsrechtlich gelten nämlich alle weiteren Familienangehörigen, die nicht zur Kernfamilie gehören als „sonstige“ Angehörige. Laut Ausländerzentralregister hielten sich am 31.01.2018 genau 435 Ausländerinnen und 279 Ausländer mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis für „sonstige“ Angehörige in Niedersachsen auf. Wieviel Zweit-Ehefrauen sich darunter befinden, ist unbekannt. „Man könnte auch von einer systematischen Umgehung des Verbotes der Vielehe sprechen“, sagt Stephan Bothe.
Ausländische Frauen flüchten nach Deutschland, um hier ihre Flüchtlingsanerkennung zu beantragen, wobei deren Ehemänner schon mit zwei Frauen verheiratet sind oder waren. Für die Landesregierung handelte sich dabei übrigens „nicht um Fälle des Familiennachzugs.“ Stephan Bothe: „Die Landesregierung ermöglicht die Duldung des Asylmissbrauches, wodurch das Verbot von Vielehen umgangen werden kann. Auch Kinderehen werden offenbar geduldet!“ Mit einer völlig unangebrachten Toleranz wird hier der Rechtsstaat aufgeweicht. „Die Flüchtlingskrise hat diese Situation noch verschärft“, sagt Stephan Bothe.
Quelle: AfD Deutschland