FDP plant Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz
Archivmeldung vom 21.04.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer FDP-Partei- und Fraktionsvorsitzende Christian Lindner hat eine Beschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. "Wir sehen die Regeln zur Ausgangssperre verfassungsrechtlich unverändert als hoch problematisch an", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Lindner weiter: "Wir wollen deshalb die Rechtmäßigkeit in Karlsruhe geprüft sehen. Die Ausgangssperre ist nicht notwendig zur Bekämpfung der Pandemie, aber dennoch ein Grundrechtseingriff." Außerdem fehle im Gesetz die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften. Lindner kritisierte die Grünen, die diese Kritik teilten, das Gesetz aber "trotz ihrer Bedenken hinsichtlich einer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht ablehnen".
Dies sei "verwunderlich".
Der FDP-Chef sagte, dass seine Fraktion auch politische Bedenken gegen das Gesetz habe. Dazu zählten die aus Sicht der Liberalen "falschen Schulschließungen ab einer Corona-Inzidenz von 165 und die alleinige Abstützung der Maßnahmen auf den Wert der Neuinfektionen". Diese Einwände seien jedoch rein politischer Natur und nicht justiziabel. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte dem RND, eine große Zahl von FDP-Abgeordneten werde jeweils für sich "in den nächsten Wochen Verfassungsbeschwerde" einlegen. Die Fraktion insgesamt dürfe dies nicht, weil für eine Normenkontrollklage ein Viertel der Abgeordneten erforderlich sei. Das Quorum verfehle die FDP. Kuhle sagte zudem der RTL/n-tv-Redaktion, man werde mit einem Eilantrag in Karlsruhe vorgehen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur