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Verfassungsrichter Voßkuhle kritisiert Parteien wegen Wahlrechtsreform

Archivmeldung vom 05.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Parteien wegen ihres Vorgehens bei der Wahlrechtsreform kritisiert. "Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, rechtzeitig und möglichst einvernehmlich ein neues Wahlgesetz vorzulegen", sagte er zum Auftakt der Verhandlung über die Wahlrechtsreform am Dienstag in Karlsruhe. Zum großen Bedauern des Gerichts sei dies jedoch nicht gelungen.

SPD und Grüne haben neben rund 3.000 Bürgern Klage gegen eine Regelung eingereicht, die Union und FDP im vorigen September durchgesetzt hatten. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 das Wahlrecht teilweise für rechtswidrig erklärt, weil eine Partei unter Umständen weniger Sitze im Bundestag bekam, wenn die Zahl ihrer Zweitstimmen stieg. Die Opposition zeigt sich zuversichtlich, dass das Gericht die neue Regelung kippt. "Wir haben weiter keine verfassungskonforme Regelung", sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann.

Das Wahlrecht sei das Fundament der Verfassung und müsse den Wählerwillen repräsentieren. Obwohl die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl 2013 äußerst knapp sei, werde das Gericht das neue Wahlrecht sorgfältig prüfen, sagte Voßkuhle. Mit einem Urteil wird jedoch erst in einigen Monaten gerechnet.

Rechtsexperte bemängelt vorhandenes Wahlrecht

Der Beschwerdeführer bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, Wilko Zicht, hat am deutschen Wahlrecht die Überhangmandate und das negative Stimmgewicht bemängelt. "Das Wahlrecht ist unglaublich kompliziert und weist Mängel auf", sagte er im Deutschlandfunk.

Überhangmandate seien verfassungswidrig, da sie die Sitzverteilung im Parlament verzerren könnten, was dazu führe, dass manche Parteien mehr Sitze haben als ihr eigentlich zustehen, so Zicht weiter. Der Rechtsexperte kritisierte außerdem am negativen Stimmgewicht, "dass man der eigenen Partei durch die Wahl schadet". Von einer möglichen Revision des Wahlrechts erhofft er sich, "dass das Kapitel Wahlrecht dann in der Schule auch ohne höhere Mathematik erklärt werden kann". Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen. Ein Urteil wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause erwartet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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