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Hartz-IV-Sanktionen: Bund kürzte 2018 Leistungen um 174 Millionen Euro

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Staat hat Hartz-IV-Empfängern im vergangenen Jahr die Leistungen um etwa 174 Millionen Euro gekürzt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken-Chefin Katja Kipping hervor, über die der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet.

Wenn sich Arbeitslose beispielsweise nicht beim Amt melden, Jobs nicht annehmen oder sich zu selten bewerben, kann ihnen Geld gestrichen werden. Erst im November hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieses Sanktionssystem überarbeitet werden muss. Die Richter halten unter anderem Kürzungen von maximal 30 Prozent für vertretbar. Bisher kann der Hartz-IV-Satz um 60 Prozent verringert oder sogar komplett gestrichen werden. "Für die betroffenen Menschen bedeuten die Sanktionen häufig Existenznot", sagte Kipping dem "Spiegel". Für den Bund gehe es gemessen am Haushalt dagegen um wenig Geld. Berücksichtige man die Kosten unter anderem für Personal und Gerichtsverfahren, seien Sanktionen auch ökonomisch unsinnig, so die Linken-Chefin weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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